Kompressionsversorgung und MDR: Welche Pflichten haben Händler?
Seit 26. Mai 2021 ist die Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) in weiten Teilen anzuwenden. Nicht nur für Hersteller, sondern auch für Händler von Medizinprodukten gibt es Neuerungen. Die Hürden sind deutlich angehoben worden. Das gilt auch für altbekannte und erfolgreich in der Breite angewandte Medizinprodukte der niedrigsten Risikoklasse wie Einlagen, medizinische Kompressionsstrümpfe, Orthesen und Bandagen. Dies stellt nun speziell kleine und mittelgroße Händler, die keine eigene Regulatorik- oder gar Rechtsabteilung haben, vor neue Herausforderungen. Es ergibt sich die Frage, wie man im Handel die neuen Pflichten im Tagesgeschäft der Patientenversorgung rechtssicher erfüllen kann.