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22. Juni 2020
Redaktion

Kassenaufrüstung: Handwerk kritisiert Ablehnung einer Fristverlängerung

Das Bundesfinanzministerium hat eine Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassen abgelehnt. „Die Weigerung des Bundesfinanzministeriums, die Nichtbeanstandungsregelung für die Aufrüstung von Kassen über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern, ist weder sachlich nachvollziehbar, noch ist sie gerade in der gegenwärtigen Krisenlage gegenüber unseren Betrieben vermittelbar", kritisiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). 

Foto: Stegner/ZDH

“Statt die Betriebe zu entlasten, wie von der Bundesregierung mit dem ,Belastungs-Moratorium’ angestrebt, wird die Ablehnung dieser Fristverlängerung bei den Betrieben, den Steuerberatern und nicht zuletzt bei sämtlichen Finanzämtern zu unnötiger Mehrarbeit führen und das ausgerechnet in einer Phase, in der alle Kräfte sich auf einen erfolgreichen Neustart unserer Wirtschaft konzentrieren sollten. Stattdessen werden Betriebe Zeit darauf verwenden müssen, individuelle Anträge auf die Verlängerung der Frist zu stellen, und die Mitarbeiter der Finanzämter erhebliche Zeit darauf, diese Anträge zu bearbeiten”, so Schwannecke.

“Bedauerlicherweise können jetzt nur noch die Finanzämter für die Betriebe im Ergebnis unverhältnismäßige Härten abwenden und die dringend benötigte Rechtsicherheit herstellen. Ihre Maxime muss dabei lauten: eine großzügige schnelle Prüfung mit Augenmaß.”

Als Begründung für seine Forderung führt Schwannecke an, dass die Zertifizierungsverfahren für Cloud-TSEs noch immer nicht zum Abschluss gebracht worden seien, so dass die vom Gesetzgeber angestrebte Technologieoffenheit nicht in dem möglichen Maße eingeräumt worden sei. Auch fehle es an der Implementierung einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit für das Mitteilungsverfahren gemäß § 146a Abs. 4 AO durch die Finanzverwaltung, das gesetzlich seit dem 1. Januar 2020 vorgeschrieben ist.

“Leider hat es den Anschein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und dies wäre in Zeiten einer Krise solchen Ausmaßes unbedingt zu vermeiden gewesen”, betont der Generalsekretär des ZDH. “Die Betriebe können sich darauf verlassen, dass wir nicht nachlassen werden, sie zu unterstützen. Ein Baustein ist die Bereitstellung eines Muster-Antrags als Orientierungshilfe zur Erstellung der eigenen Anträge.“

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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