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28. Juli 2020
Redaktion

Kassen aktualisieren Hinweise zu Mehrwertsteuersätzen

Zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz zeitlich befristet von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Die Hinweise, wie mit diesen Regelungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung umgegangen werden muss, wurden jetzt aktualisiert.

Foto: bht2000/Adobe Stock

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben ihre Hinweise zum Umgang mit der temporären Umsatzsteuersenkung weiterentwickelt; diese sind dem FAQ-Katalog der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Umsetzung der temporären Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr zu entnehmen.

In diesem Fragenkatalog wird erläutert, welcher Umsatzsteuersatz zu welchem Zeitpunkt bei Kauf/Wiedereinsatz des Hilfsmittels, bei wiederkehrenden Lieferungen oder bei  Versorgungs- bzw. Fallpauschalen anzuwenden ist. Auch die Regelungen zu gesetzlichen Zuzahlungen oder bei Eigenanteilen des Versicherten werden erklärt und anhand konkreter Beispiele dargestellt.

Den Fragenkatalog findet man zum Herunterladen zum Beispiel auf der Seite der AOK.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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