Karriere mit Brief und Siegel
Eigenverantwortlich Patienten mit Hilfsmitteln versorgen, eine eigene Orthopädie-Werkstatt eröffnen, Versorgungsverträge mit Krankenkassen abschließen oder in einem großen Handwerks- oder Industriebetrieb Führungsaufgaben übernehmen – für die Verwirklichung dieser beruflichen Vorstellungen ist der Meisterbrief unabdingbar.
Einen Meisterbrief erhält, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Wessen Abschluss von dem jeweiligen Meisterprüfungsausschuss als gleichwertig anerkannt wurde, kann sich ebenfalls als Unternehmer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Der folgende Artikel beschreibt den Weg über Meisterlehrgänge und -prüfung vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopädietechniker-Meister sowie vom Orthopädie-Schuhmacher zum Orthopädieschuhmacher-Meister. In der Januarausgabe folgt ein Artikel über die akademischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in beiden Bereichen, bei denen zum Teil ebenso die Möglichkeit besteht, den Meistertitel zu erlangen.
Vier Gründe für den Meisterbrief
Den Rahmen für eine Ausbildung zum Orthopädietechniker-Meister und zum Orthopädieschuhmacher-Meister legt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks – besser bekannt unter dem Kurzbegriff Handwerksordnung (HwO) – fest. Demnach zählen beide Gewerke zu den „zulassungspflichtigen“ Handwerken. Wer einen Betrieb gründen will, muss einen Eintrag in der Handwerksrolle beantragen. Dafür muss der Bewerber seine Qualifikation in Form eines Meisterbriefes für das entsprechende Handwerk nachweisen.