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5. Februar 2021
Redaktion

„Hilfsmittel-Versorgung optimieren“: BVMed stellt drei Forderungen zur Bundestagswahl

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der künftigen Bundesregierung, dass sie die Qualität der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung weiter optimiert. In einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2021 fordert der deutsche MedTech-Verband, neue Qualitätskonzepte in der Hilfsmittel-Versorgung zu entwickeln, Hilfsmittel-Leistungserbringer zügig in die digitale Infrastruktur und deren Anwendungen einzubeziehen, Homecare im SGB V zu verankern sowie den Versorgungsanspruch auf Homecare-Versorgung zu definieren.

Foto: Frinx/Adobe Stock

„Damit sichern wir die ambulante Versorgung der Menschen mit erforderlichen Hilfsmitteln und entlasten die Kliniken. Die Corona-Pandemie hat eindrucksvoll bewiesen, wie wichtig das für die Patientenversorgung ist“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Eine gut funktionierende Hilfsmittel-Versorgung sei Grundlage dafür, dass Patienten ambulant versorgt werden und selbstbestimmt am Leben teilhaben können. „Eine hohe Versorgungsqualität im Bereich der Hilfsmittel führt dazu, dass die knappen Personalressourcen in Krankenhäusern, bei Ärzten und in der Pflege geschont werden“, heißt es in dem BVMed-Positionspapier.

Neue Qualitätskonzepte in der Hilfsmittelversorgung entwickeln
Um das Qualitätsniveau in der Hilfsmittel-Versorgung dauerhaft zu sichern, plädiert der BVMed für ein bundeseinheitliches Qualitätscontrolling: „Die Krankenkassen müssen für Methodik, Bewertungskriterien und Transparenz gegenüber den Patienten einheitliche Vorgaben erhalten.“ Ziel müsse es sein, den Patienten durch das Qualitätscontrolling in die Lage zu versetzen, „verständlich zu erfahren, mit welcher Qualität die Krankenkasse die jeweiligen Hilfsmittel-Versorgungsbereiche im Rahmen des Sachleistungsprinzips im Vergleich zu den anderen Krankenkassen erbringt“. Dadurch werde der Wettbewerb der Krankenkassen um eine qualitätsgesicherte Versorgung im Hilfsmittelbereich gestärkt.

Hilfsmittel-Leistungserbringer in die digitale Infrastruktur einbeziehen
Patienten sollen zukünftig mit ihrer digitalen Patientenakte sämtliche Gesundheitsdaten digital verwalten können. Zudem sollen den Akteuren die notwendigen Informationen für einzelne Versorgungsprozesse zur Verfügung stehen. Die digitale Infrastruktur berücksichtige derzeit jedoch nicht ausreichend die Leistungserbringer, die die ambulante Patientenversorgung mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln sowie Trink- und Sondennahrung durchführen, so der BVMed. Die Einbindung der Hilfsmittelversorger und die Einführung einer digitalen Hilfsmittelverordnung sei erst ab 2024 vorgesehen. Trotz großer Überschneidungen sei für die Versorgungen mit enteraler Ernährung, Verbandmitteln sowie Blutzuckerteststreifen, die oftmals gemeinsam mit Hilfsmitteln angewendet werden, noch kein Zeitplan für die digitale Einbindung und Abwicklung vorgesehen. Dies schaffe für Verordner, Versorger und insbesondere für den Versicherten nicht nachvollziehbare Doppelstrukturen. „Wir müssen diese Bereiche zeitnah in die digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen einbinden“, so der BVMed.

Versorgungsanspruch auf Homecare-Versorgung definieren
Kritisch bewertet der BVMed die bisherige Umsetzung des Anspruchs der Patienten auf ein strukturiertes Versorgungsmanagement (§ 11 Abs. 4 SGB V). Insbesondere beim Übergang zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen (Stationär – Ambulant – Pflege) müsse diese Regelung näher ausgestaltet werden, so der BVMed. Ziel müsse es sein, bei Indikationen mit hohem Beratungs- und Betreuungsbedarf durch effizientere ambulante Angebote Kliniken und stationäre Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Betroffen seien unter anderem beratungsintensive Hilfsmittelbereiche wie zum Beispiel Stoma, Inkontinenz, chronische Wunden, Paraplegien, Multiple Sklerose, onkologischer Schmerz, Infusionstherapien, orthopädische Mobilität oder beratungsintensive seltene Erkrankungen.

„Die Patienten mit diesen Indikationen und deren Angehörige benötigen für die Teilhabe am Leben eine individuelle Beratung und Betreuung, die weit über die Produktlieferung hinausgeht. Spezialisierte Homecare-Versorger mit speziell ausgebildeten Fachkräften können diese sicherstellen“, heißt es in dem BVMed-Positionspapier. Damit Patienten einen gesicherten Anspruch auf die nicht entkopplungsfähige Koordination von Hilfsmittel und Dienstleistung haben, „müssen diese Homecare-Dienstleistungen in Ergänzung zur Hilfsmittelversorgung als sogenannte Homecare-Leistungen im SGB V verankert werden“, so die Forderung des BVMed.

Das BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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