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9. April 2021
Redaktion

GMS: Mehr Unterstützung für den Schuhhandel

Der GMS-Verbund hat einen offenen Brief an das Bundesministerium für Finanzen geschickt. In diesem fordert GMS-Geschäftsführer Dr. Karsten Niehus mehr Unterstützung für den Schuhfachhandel.



Foto: GMS

In dem offenen Brief mit Datum vom 7. April 2021 schreibt Dr. Karsten Niehus an Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen:

„Die aktuell sehr heterogene – und sowohl von der Bevölkerung als auch von den Unternehmern als ungerecht empfundene – Situation im Einzelhandel führt bundesweit zu Diskussionen. Wir vernehmen derzeit jeden Tag aus unserer Händlerschaft, dass die aktuelle Versorgung der Bevölkerung mit Schuhen als klassische Bedarfsgüter unzureichend ist. Dies betrifft einerseits insbesondere ältere Menschen, die häufig problembehaftete Füße haben und eine besondere Beratung benötigen. Andererseits sind Kinder in lhrer Wachstumsphase mit jeder weiteren Woche des Lockdowns erheblich betroffen, da deren Füße trotz des Lockdowns weiter wachsen. Somit sind die aktuellen Schuhe längst viel zu klein, dies verursacht schnell Wachstumsschäden und verhindert eine gesunde Fußentwicklung. Auch sind die Winterschuhe jetzt bei frühlingshaften Temperaturen viel zu warm. Anders als im Textilhandel ist die Beratung beim Kauf von Schuhen über Fernabsatzkanäle gerade bei Kindern und Alten gar nicht oder nur unzureichend möglich. Eine Fachverkäuferin kann nur durch Tasten erfühlen und am Gangbild sehen, ob der Kinderschuh passt oder nicht.
In den einzelnen Bundesländern wird die Versorgung der Bevölkerung mit Schuhen höchst unterschiedlich bewertet. Wie lhnen bekannt ist, hat jüngst der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören und daher auch in Gebieten mit einer 7-Tages-lnzidenz von über 100 öffnen dürfen. Zur Begründung wurde u.a. angeführt, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie andere Geschäfte der Grundversorgung, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen. In manchen Regionen dürfen Kinder bis 3 Jahren bedient werden, in anderen nur Schuhe für “Problemfüße” verkauft werden.
Wir dürfen ergänzen, dass die uns verbundenen insgesamt ca. 1.800 Schuhhändler in den letzten Monaten umfassende und sichere Hygienekonzepte entwickelt haben, mit der die Ansteckungsgefahr in den Geschäften auf ein sehr geringes, gut vertretbares Maß reduziert wird. Zudem ist die Kundenfrequenz im typischen Facheinzelhandel deutlich geringer als z.B. im Lebensmitteleinzelhandel.
Aus genannten Gründen plädieren wir dafür und bitten Sie eindringlich, dass der Schuhfacheinzelhandel bundesweit unter den bewährten und sicheren Hygieneauflagen wieder öffnen kann, um seiner wichtigen Funktion in der Versorgung der Bevölkerung nachzukommen. Wir fordern Sie auf und bitten Sie, lhren Einfluss im Ministerium und in den relevanten Gremien für den von der Pandemie besonders stark betroffenen Einzelhandel geltend zu machen und im Sinne des Gemeinwohls zu agieren.
Gerne stehen wir lhnen für Rückfragen, ergänzende Informationen und persönliche Gespräche gerne zur Verfügung. Für lhre Bemühungen bedanken wir uns schon jetzt herzlich.”

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
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