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20. Januar 2021
Redaktion

Corona-Krise: Über­brückungs­hil­fe III nachgebessert

Angesichts der länger andauernden Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Nachbesserungen der Wirtschaftshilfen beschlossen. Die Beantragung der Überbrückungshilfe III soll einfacher werden, die Förderung zunehmen und einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung stehen. Auch der Einzelhandel erhält Unterstützung. Die Neustarthilfe für Selbstständige wird angepasst.



Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock

Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um  Zuschüsse zu den Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. So sollen die besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Freiberufler unterstützt werden.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

  • Der Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert. Antragsbereichtigt sind Unternehmen nun für jeden Monat, in dem sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent haben.Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro.
  • Das Fördervolumen und die Abschlagshöhe werden erhöht: Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Die Abschlagszahlungen (Vorschüsse auf spätere Zahlungen) werden auf bis zu 100.000 Euro erhöht. 
  • Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen voraussichtlich im Februar erfolgen, die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im März.
  • Wichtig für den Schuhhandel: Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. So kann der Einzelhandel Abschreibungen auf Saisonware zu 100 Prozent als erstattungsfähige Fixkosten ansetzen. 
  • Die Hilfen für Soloselbstständige werden erhöht und auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt – die maximale Betriebskostenpauschale wird auf 7.500 Euro erhöht. 

Die Nachbesserungen der Überbrückungshilfe III sind auch Bestandteil der Maßnahmen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Januar mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vereinbart hat.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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