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6. März 2020
Redaktion

BVMed begrüßt Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz

Der Bundestag hat am 5. März 2020 in 2. und 3. Lesung das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz beschlossen. Dieses dient in erster Linie der technischen Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die neuen EU-Vorgaben. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die damit einhergehenden Änderungen im Hilfsmittelbereich: Mehr Transparenz des Hilfsmittel-Vertragsgeschehens, die Einführung eines Schiedsmechanismus bei Uneinigkeit in Vertragsverhandlungen sowie die Stärkung der Aufsichten bei Verstößen der Krankenkassen gegen das Verhandlungsgebot.

Juliane
Foto: BVMed

“Dadurch kann die vom Gesetzgeber gewünschte Augenhöhe zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bei der Vereinbarung von Versorgungsanforderungen und Vertragsinhalten hergestellt werden”, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Um einen echten Qualitätswettbewerb zu etablieren, muss nach Ansicht des BVMed die Hilfsmittelversorgung in einem bundesweit einheitlichen Vertragscontrolling dann auch konsequent überwacht werden.

Der Gesetzgeber hatte in den vergangenen Jahren den rechtlichen Rahmen in der Hilfsmittelversorgung wiederholt angepasst, um Versorgungsdefiziten und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. So waren den Krankenkassen zuletzt mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Ausschreibungen verboten worden. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zu qualitätsorientierten Versorgungsverträgen im Hilfsmittelbereich gibt es aber in der Praxis nach wie vor Probleme, erklärt der BVMed. Mit den zusätzlichen Regelungen, die gestern im Bundestag verabschiedet wurden, reagiere der Gesetzgeber auf die Schwierigkeiten bei der Verhandlung von Hilfsmittelverträgen. “Diese bestehen trotz vorangegangener gesetzlicher Neuregelungen weiterhin fort und führen dazu, dass Qualitätsanforderungen nicht adäquat in Versorgungsverträge Einzug finden können”, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Die nun erfolgte Klarstellung der Veröffentlichungspflicht über Hilfsmittel-Vertragsvorhaben sowie über bisherige Vertragspartner hält der BVMed für zwingend erforderlich und begrüßt daher die Neuregelung. Die Einführung eines Schiedsmechanismus erachtet der BVMed als grundsätzlich sinnvoll. “Der Schiedsmechanismus darf aber nicht dazu führen, dass die mit einer Vielzahl der Krankenkassen funktionierende Verhandlungskultur unterminiert wird. Wir müssen vielmehr den gemeinsamen Diskurs stärken und ein gemeinsames Verständnis von ‘guter Verhandlungsführung’ sowie von Versorgungsqualität etablieren”, so Pohl.

Die nun verabschiedeten Neuregelungen sehen zudem die Stärkung der Aufsichten bei Verstößen der Krankenkassen gegen das Verhandlungsgebot vor. Das hält der BVMed für sinnvoll, um Verhandlungsgebot und Versorgungsqualität effektiv stärken zu können.

Für Hersteller von Hilfsmitteln führt der Gesetzgeber außerdem einen Anspruch auf Beratung zum Antragsverfahren ins Hilfsmittelverzeichnis durch den GKV-Spitzenverband ein. Auch diese Regelung unterstützt der BVMed. “Aufgrund der unbestimmten Begrifflichkeiten der Verfahrensordnung plädieren wir aber für eine Konkretisierung der Anforderungen und Prüfkriterien”, so die BVMed-Hilfsmittelexpertin.

Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG (Bundestag) (PDF)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Entwurf des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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