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8. Januar 2020
Redaktion

Bundesversicherungsamt (BVA) in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) umbenannt

Zum 1. Januar 2020 ist das im Jahr 1956 gegründete Bundesversicherungsamt (BVA) in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) umbenannt worden. Der neue Name soll dem steten Aufgabenzuwachs Rechnung tragen und die vielfältigen Prüf- und Verwaltungsaufgaben des BAS verdeutlichen.

Foto: BAS

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

Zudem nimmt das BAS eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wahr, wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP), die Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung und des Risikostrukturausgleichs sowie die Verwaltung des Gesundheitsfonds.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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