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17. März 2021
Redaktion

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wird verbessert

Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", das die betriebliche Berufsausbildung in der Coronakrise stabilisieren soll, ist verlängert und verbessert worden. Mit dem Programm, das nun durch das Bundeskabinett gebilligt wurde, werden etwa Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit erhöht. 



Foto: Tatjana Balzer/Adobe Stock

Für das Bundesprogramm stehen im Jahr 2021 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind für Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen.

Die wichtigsten Änderungen: 

  • Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
  • Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 und 3 000 Euro auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt. Damit sollen zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen werden.
  • Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
  • All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
  • Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
  • Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.

ZDH: Auch Kleinstbetriebe profitieren
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Verlängerung und Anpassung des Programms. “Viele Betriebe blicken mit Sorge auf ihre wirtschaftliche Situation. Damit eng verbunden ist die Frage, ob sie weiterhin Ausbildungsplätze anbieten können. Mit der nun verlängerten Förderung der Ausbildungsprämie bis Mitte Februar 2022 und der Verdopplung des Förderbetrags erhalten die Handwerksbetriebe die dringend notwendige Anerkennung für die Fortsetzung ihres Ausbildungsengagements in der Pandemie”, erklärt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. “Auch Kleinstbetriebe im Handwerk, die während des aktuellen Lockdowns trotz angeordneter Betriebsschließung keinen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten haben, können nun rückwirkend eine Sonderprämie beantragen. Damit werden unsere Handwerksbetriebe gestärkt, um über die Pandemie hinaus qualifizierte Fachkräfte ausbilden zu können, die unser Land wieder auf einen starken wirtschaftlichen Kurs bringen.”

Prüfungsvorbereitung wird gefördert
Die Förderung der Prüfungsvorbereitung ist ein neues Element des Bundesprogramms. “Damit können Ausbildungsbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Auszubildenden trotz längerer Phasen von Schul- und Betriebsschließungen sowie rückläufiger Aufträge intensiver auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Wir empfehlen daher den Ausbildungsbetrieben, dieses Angebot zu nutzen. Für die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs sollten Auszubildende nach Möglichkeit freigestellt werden. Jetzt wird es noch darum gehen, das Bundesprogramm möglichst unbürokratisch umzusetzen, damit es den gewünschten Effekt auf dem Ausbildungsmarkt erzielen kann“, so Wollseifer.

Antragstellung und Zuständigkeiten
Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen werden im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt; die Änderungen werden im Laufe des März bekannt gemacht. Anträge können bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich und treten anschließend unmittelbar in Kraft, teilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit.

Die Infoseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.

Die Infoseite der Knappschaft Bahn See finden Sie hier.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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