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8. November 2023
Wolfgang Best
BIV-OT

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen ARGE ein

Am 06. November 2023 hat das Bundeskartellamt das Kartellverwaltungsverfahren gegen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft von Leistungserbringergemeinschaften und Verbänden in den Bereichen Reha und Pflege (ARGE) gegen die Abgabe von Verpflichtungszusagen eingestellt. Mit den Verpflichtungszusagen konnten die Mitglieder der ARGE die vorläufigen Bedenken des Kartellamtes ausräumen. Damit ist das Verwaltungsverfahren abgeschlossen.
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Foto: sdecoret/Adobe Stock

Anlass des am 21. Oktober 2021 eingeleiteten Verfahrens war die kollektive Verhandlung von Hilfsmittelverträgen in den Bereichen Reha und Pflege durch die ARGE, zu der die Verbände der Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich Sanitätshaus Aktuell AG, EGROH, rehaVital, Reha-Service-Ring, Cura-San und der Bundesinnungsverband Orthopädietechnik gehörten . Im Jahr 2021 habe sich Deutschland mitten in der Corona-Pandemie befunden – der größten globalen Gesundheitskrise seit Jahrzehnten. Die Versorgungssicherheit in Deutschland habe trotz Pandemie und explodierender Fracht- und Rohstoffkosten sichergestellt werden müssen, so der BIV-OT in einer Pressemitteilung. Individuelle Verhandlungen der Leistungserbringerverbände mit den Kostenträgern hätten bis zum Herbst 2021 zu keinem Ergebnis geführt. Mit den gemeinsamen Verhandlungen der ARGE habe eine schnelle, unbürokratische und vor allem zeitlich beschränkte Lösung erzielt werden sollen, um die Versorgung mit Hilfsmitteln für Millionen Versicherte in Deutschland sicherzustellen.

Das Bundeskartellamt interpretierte dieses Vorgehen jedoch anders. Es sah eine wettbewerbswidrige Koordinierung von Preisen bei der Hilfsmittelversorgung durch die Arbeitsgemeinschaft von Hilfsmittelverbänden (ARGE). Es leitete ein Verfahren gegen die ARGE ein und mahnte sie im Frühjahr 2023 ab. Zwar betont das Bundeskartellamt in einer aktuellen Pressemitteilung, dass Anbieter von Hilfsmitteln zusammenarbeiten dürfen. Hilfsmittelanbietern wie Sanitätshäusern, Orthopädietechnikern und anderen sei es erlaubt, sich zu bundesweiten Verbänden zusammenzuschließen, um gemeinsam Verhandlungen mit Krankenkassen über die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln zu führen. Die kartellrechtliche Grenze sei jedoch überschritten, wenn alle maßgeblichen Verbände sich zusammenschließen oder in einem Ausmaß kooperieren, dass der Wettbewerb fast vollständig zum Erliegen komme. Die ARGE habe bundesweit etwa 80 Prozent der Leistungserbringer-Standorte der reha-technischen Hilfsmittel repräsentiert. Aus Sicht des Bundeskartellamtes hatte die ARGE den Zweck, den Preiswettbewerb gegenüber Krankenkassen quasi auszuschalten.

Aufgrund der Bedenken des Bundeskartellamts wurde die ARGE aufgelöst und die durch sie verhandelten Verträge nicht verlängert; sie bestehen nicht mehr. Nach der Zusicherung der Beteiligten vom beanstandeten Verhalten auch in Zukunft Abstand zu nehmen, hat das Bundeskartellamt das Verfahren abgeschlossen.

Der BIV-OT betont in seiner Mitteilung, dass individuelle Verhandlungen des BIV-OT für seine Mitglieder weiter möglich seien. Für die Arbeit des BIV-OT bedeute dies, dass er als Spitzenverband auch weiterhin für die von ihm vertretenen Betriebe beitrittsfähige und am Wirtschaftlichkeitsprinzip orientierte Verträge mit den Kostenträgern verhandeln und abschließen darf. So könne sich der BIV-OT weiterhin für die individuelle, qualitätsgesicherte und wohnortnahe Hilfsmittelversorgung durch seine Mitgliedsunternehmen einsetzen.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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