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14. April 2021
Redaktion

Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Bürokratieerleichterung

Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 ein Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung einen Auftrag des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 um. Das Paket enthält 22 Maßnahmen, mit denen Unternehmen, staatliche Stellen und Bürger von Bürokratie entlastet werden sollen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert, dass die Maßnahmen zu spät kommen.

Foto: Grafvision/Adobe Stock

Das 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen enthält Maßnahmen wie das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen und Erleichterungen für Eltern bei der digitalen Beantragung von Familienleistungen. Weitere enthaltene Maßnahmen zielen insgesamt darauf ab, bestehende Verfahrensweisen zu verkürzen und transparenter zu gestalten – zum Beispiel durch die Beschleunigung und Digitalisierung von Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige, aber auch Erleichterungen für junge Unternehmen in Vergabeverfahren.

Die Maßnahmen ergänzen das Arbeitsprogramm Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau 2018, mit dem die Bundesregierung bereits einen Katalog von Vereinfachungsmaßnahmen für die 19. Legislaturperiode umgesetzt hat.

Hier erhalten Sie einen Überblick der Bundesregierung über das Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen (PDF, 130 KB).

ZDH: Maßnahmen kommen zu spät
„Es ist zwar ein gutes Signal, dass die beschlossenen Maßnahmen die vom Handwerk gemachten Vorschläge zum Bürokratieabbau aufgreifen und damit endlich Entlastungspotenziale genutzt werden sollen, aber leider kommt der Beschluss zu spät, um diese Maßnahmen bis zur Bundestagswahl auch tatsächlich noch umzusetzen”, kritisiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). 

“Die nun beschlossenen Maßnahmen gehen überwiegend auf Vorschläge des Handwerks zurück und werden Handwerksbetriebe spürbar von unnötiger Bürokratie entlasten. Das gilt beispielsweise für die verbindlichen Auskünfte bei Steuerfragen, für zeitnahe Betriebsprüfungen oder für die Vereinheitlichung der Umlagesätze der Kranken- und Mutterschutzumlagen. Unverständlich bleibt allerdings, weshalb die Bundesregierung diese Schritte erst jetzt auf den Weg bringt.”

Schon Anfang des vergangenen Jahres habe das Handwerk der Bundesregierung konkrete und praxisnahe Vorschläge in einem umfassenden Bürokratieentlastungskatalog übergeben, so Schwannecke. “Zeit war also genug, um die nötigen Beschlüsse zu treffen. Nun wird es jedoch bis zur Bundestagswahl nicht mehr möglich, die Maßnahmen auch umzusetzen. Dabei brauchen Handwerksbetriebe angesichts des anhaltenden Krisenmodus, fehlender Perspektiven und weiter bestehender Einschränkungen mehr denn je einen schlanken und modernen Rechtsrahmen.”

Wichtig sei jedoch, dass das Bundeskabinett mit diesem Beschluss die künftige Bundesregierung binde. Schwannecke betont: “Die Maßnahmen müssen nach der Bundestagswahl schnell umgesetzt und Grundlage für ein entschlossenes und mutiges Entlastungsprogramm sein. Das Handwerk wird die künftige Bundesregierung an diesen Beschluss erinnern und bietet auch weiterhin seine tatkräftige Unterstützung an.“

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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