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9. November 2020
Redaktion
Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom

IQWiG legt Entscheidungshilfe vor

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Entscheidungshilfe zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom erstellt. Diese soll im Rahmen des 2019 eingeführten gesetzlichen Zweitmeinungsverfahrens Betroffene dabei unterstützen, sich gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten für oder gegen bestimmte Behandlungsoptionen beim diabetischen Fußsyndrom zu entscheiden. Ziel ist es vor allem, Amputationen zu vermeiden.
Amputation
Foto: angkhan/Adobe Stock

Etwa 20 bis 30 von 100 Menschen mit Diabetes entwickeln im Laufe ihres Lebens ein diabetisches Fußsyndrom. Jährlich kommt es deswegen in Krankenhäusern zu etwa 25 000 Amputationen. Hinzu kommen ambulante Amputationen, deren genaue Zahl nicht bekannt ist. Das IQWiG weist darauf hin, dass jedoch auch bei länger bestehenden Wunden eine nicht-operative Behandlung oft noch eine Alternative zur Amputation ist. Allerdings würden Ärzte und Ärztinnen bei größeren Wunden sehr unterschiedlich beraten. „Manche raten schneller zu einer Amputation von Zehen oder des ganzen Fußes, andere sind zurückhaltender”, so das Institut.

Die jetzt vorgelegte Entscheidungshilfe des IQWiG soll Patientinnen und Patienten in dieser Situation unterstützen. Sie beschreibt die verschiedenen Behandlungen beim diabetischen Fußsyndrom und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich eine drohende Amputation doch noch vermeiden lässt, zum Beispiel durch einen Eingriff zur Verbesserung der Durchblutung. „Auch wenn eine Amputation kaum noch vermeidbar erscheint, lohnt es sich, noch mal mit Spezialisten zu sprechen“, betont Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG: „Oft gibt es zumindest die Möglichkeit, durch eine nicht operative Behandlung eine Amputation des ganzen Fußes zu vermeiden.“

Bestandteil des Zweitmeinungsverfahrens

Der G-BA hat das Institut am 16. April 2020 mit der Erstellung der Entscheidungshilfe zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom beauftragt.Die Entscheidungshilfe ist ein Baustein des seit 2019 gesetzlich festgelegten sogenannten Zweitmeinungsverfahrens. Das bedeutet: Eine Ärztin oder ein Arzt, die/der einen planbaren Eingriff empfiehlt, muss Patientinnen und Patienten auf das Recht hinweisen, diese Behandlungsentscheidung noch einmal kostenfrei mit Spezialisten einer anderen Praxis oder Klinik besprechen zu können. „Auch wenn die ‚zweite Meinung´ hinter diesen Aufträgen steht, wäre es natürlich sinnvoll, unsere Entscheidungshilfen schon bei der ‚ersten Meinung‘ zu berücksichtigen“, betont Klaus Koch.

Die Entscheidungshilfe

Die Entscheidungshilfe wurde nach den Allgemeinen Methoden des IQWiG erstellt und hat eine Nutzertestung und Stellungnahme durchlaufen. Sie wird auf Der IQWiG-Website gesundheitsinformation.de veröffentlicht und im Rahmen der üblichen Aktualisierung spätestens nach drei Jahren auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst. Im G-BA laufen im Moment noch abschließende Beratungen, sodass das Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom voraussichtlich 2021 in Kraft treten wird.

Das IQWiG hatte in früheren Aufträgen bereits Entscheidungshilfen zu Gebärmutterentfernung, Mandeloperation und Schultereingriffen erstellt.

Weitere Infos

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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