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2. November 2022
Redaktion

Abmahnungen wegen Datenschutzverstoß auch in der Sanitätshausbranche

Gegenwärtig ist auch die Sanitätshausbranche das Ziel von Abmahnungen insbesondere im Zusammenhang mit der dynamischen Einbindung von Webfonts auf den Internetauftritten der Betriebe. Dies teilt Rechtsanwalt Torsten Bornemann, Goßens Rechtsanwälte, mit.



Abmahnung
Foto: gopixa/Adobe Stock

In Teilen werde lediglich ein Zahlbetrag von 170 Euro gefordert, berichtet der Rechtsanwalt aus Berlin.

Das Vorgehen geht zurück auf eine jüngere Entscheidung des Landgerichts München, nach der die externe Einbindung von Schriftarten über Google, d.h. über unsichere Drittstaaten wie derzeit noch die USA (Entsprechendes gilt allerdings auch für sonstige dort ansässige Dienste), als schadensersatzfähiger Datentransfer eingestuft wurde.

Insbesondere bei der Abmahnung der IG Datenschutz (Rechtsanwalt Kilian Lenard) sprechen derzeit gute Gründe dafür, das Schreiben bzw. die Forderung unbeantwortet zu lassen, rät Bornemann. Gleichwohl sollte der eigene Internetauftritt überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst werden, insbesondere sollten die Schriftarten lokal gehostet werden.

Die dynamische Einbeziehung der betreffenden Dienste birgt das grundsätzliche Risiko für einen datenschutzrechtlichen Verstoß. Daher fordern andere Akteure daneben eine datenschutzrechtliche Auskunft bzw. klagen Ansprüche vereinzelt auch ein. Insoweit sollte dann anders als im eingangs genannten Fall je nach Inhalt der Anschreiben durchaus reagiert werden, so Torsten Bornemann.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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