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20. August 2024
Annette Switala
Mehrkosten im Hilfsmittelbereich

GKV-Spitzenverband fordert weitergehende Meldepflicht

Der GKV-Spitzenverband hat seinen sechsten Mehrkostenbericht (Berichtszeitraum 2023) veröffentlicht. Nach wie vor erhalten Versicherte rund 80 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei. Die GKV-Versicherten zahlten 2023 durchschnittlich 149 Euro Mehrkosten pro Mehrkostenfall (2022: 142 Euro). Der GKV-Spitzenverband spricht sich erneut dafür aus, die Leistungserbringer gesetzlich dazu zu verpflichten, auch die Gründe für Mehrkosten zu melden. Versicherte müssten gesetzlich vor Mehrkosten geschützt werden.
Blick
Foto: Jürgen Fälchle/Adobe Stock

Für den sechsten Mehrkostenbericht mit den Daten aus dem Jahr 2023 wurden fast 32 Millionen Hilfsmittelversorgungen (2022: 30 Millionen) mit einem Ausgabevolumen von rund 11 Milliarden Euro (2022: 10 Milliarden Euro) analysiert.

Bei rund 6,6 Millionen (etwa 20 Prozent) der Hilfsmittelversorgung haben Versicherte Mehrkosten bezahlt. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 982 Millionen Euro. Die durchschnittlichen Mehrkosten je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr sind um fünf Prozent (2022: 4,4 Prozent) gestiegen.

Mehrkosten vor allem im gesundheitshandwerklichen Bereich

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die meisten Fälle mit hohen durchschnittlichen Mehrkosten im gesundheitshandwerklichen Bereich zu finden sind. Sechs der acht Produktgruppen, die zusammen mehr als 95 Prozent aller Versorgungsfälle ausmachen und über 98 Prozent aller geleisteten Mehrkosten verursachen, sind diesem Teilmarkt zuzuordnen. Hierzu zählen die Produktbereiche Bandagen, Einlagen, Hörhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Orthesen/Schienen und Sehhilfen.

Etwa 60 Prozent aller erfassten Mehrkosten sind auf Versorgungen mit Hörhilfen zurückzuführen. Der Anteil der Mehrkostenfälle bei Hörhilfen ist weiterhin rückläufig von rund 52 Prozent im Jahr 2019 zu rund 39 Prozent im Jahr 2023. Die durchschnittlichen Mehrkosten liegen bei den Hörhilfen mit 1.505,04 Euro mit Abstand an erster Stelle.

Mehrkosten bei Einlagen

Besonderes Augenmerk legt der GKV-Spitzenverband nach wie vor auf den Bereich orthopädische Einlagen. Die Leistungsausgaben der GKV für Einlagen lagen 2023 bei 551.864.353,53 Euro, bei 4.630.645 Versorgungsfällen. In 54,5 Prozent der Fälle wurden Mehrkosten gezahlt. Damit rangieren Einlagen beim Anteil der Mehrkostenfälle durchgängig an vorderer Stelle. Für Einlagen zahlten die Versicherten 2023 durchschnittlich 39,14 Euro Mehrkosten pro Versorgungsfall mit Mehrkosten (2022: 36,53 Euro). Die gesamten Mehrkosten im Bereich Einlagen betrugen 98.761.857,95 Euro (2022: 89.367.964,48 Euro).

Dies ungeachtet dessen, dass bei Einlagen im Mehrjahresverlauf sowohl die GKV-Ausgaben insgesamt als auch die Leistungsausgaben je Versorgungsfall deutlich gestiegen seien, so der GKV-Spitzenverband.

Unter Berufung auf Zahlen aus dem Statistischen Jahrbuch von Opta data vermerkt der GKV-Spitzenverband, dass Bettungseinlagen zur Entlastung die mit Abstand umsatzstärkste Produktkategorie darstellen. Darauf folgen Stützende Einlagen und Schaleneinlagen. Der höchste Anteil an Mehrkosten ist bei Stützenden Einlagen zu verzeichnen. „Mehrkosten fallen demnach überwiegend bei Einlagen oder Zusätzen an, die handwerklicher Fertigung oder Zurichtung bedürfen“, konstatiert der GKV-Spitzenverband wenig überraschend.

Entwicklung im Mehrjahresvergleich

Der GKV-Spitzenverband betrachtet im sechsten Mehrkostenbericht auch die Entwicklung der Zahlen in den letzten fünf Jahren. Die Leistungsausgaben der GKV für Hilfsmittel haben sich seit 2019 um 28 Prozent erhöht, die Zahl der Versorgungsfälle ist in diesem Zeitraum um 9 Prozent gestiegen.

Der Anteil der Versorgungen mit Mehrkosten liegt innerhalb der betrachteten fünf Jahre stabil bei etwa einem Fünftel der Versorgungen. Die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten ist in den vergangenen fünf Jahren gestiegen. Das Verhältnis der Mehrkosten an den Gesamtkosten der Versorgungen hat sich im Zeitverlauf kaum geändert. Allerdings gibt es Unterschiede in den Produktgruppen.

GVK-Spitzenverband fordert Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten

In einer Pressemitteilung ruft der GKV-Spitzenverband dazu auf, Versicherte gesetzlich vor Mehrkosten zu schützen. Damit Versicherte von Leistungserbringenden „nicht zu teuren, übermäßigen Versorgungen gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten“ würden, sei mehr Transparenz über die Gründe von Mehrkosten erforderlich. Der GKV-Spitzenverband fordert eine gesetzliche festgelegte Meldepflicht für die unterschiedlichen Gründe von Mehrkosten bei Hilfsmitteln. Seit einem Jahr wolle das Bundesgesundheitsministerium eine Reform der Hilfsmittelversorgung anstoßen, konkrete Reformvorschläge stünden jedoch weiterhin aus, so der GKV-Spitzenverband.

Den sechsten Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier (PDF).

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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