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10. März 2023
Redaktion
Digitalisierung

Lauterbach legt Digitalisierungsstrategie vor 

Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der medikamentös versorgten ePA-Nutzer über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Zudem sollen bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden. Das sind einige Ziele einer Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorgelegt hat.
Bundesgesundheitsminister
Foto: BMG/Thomas Ecke
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Die Digitalisierungsstrategie hat das Bundesgesundheitsministerium über mehrere Monate gemeinsam mit Patientenvertretern und Akteuren des Gesundheitswesens entwickelt. Zur geplanten Digitalisierung gibt es zwei Gesetzesvorhaben: Das Digitalgesetz, das den Behandlungsalltag mit digitalen Lösungen verbessern soll – und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden sollen.

Das Digitalgesetz

Das geplante Digitalgesetz beinhaltet folgende Vorhaben:

  • Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherte eingerichtet werden (Opt-Out: Jeder Versicherte, der nicht widerspricht, erhält zukünftig eine ePA).
  • Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung vereinfacht werden (E-Rezept kann dann sowohl mit Gesundheitskarte wie mit ePA-App eingelöst werden).
  • Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln sollen vermieden werden, indem – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – die ePA für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten digitalen Medikationsübersicht befüllt wird.
  • Die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) wird zu einer Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes und in ihrer Handlungsfähigkeit.
  • Assistierte Telemedizin soll künftig in Apotheken oder Gesundheitskiosken angeboten werden können, insbesondere auch in unterversorgten Regionen.
  • Behandlungs-Programme (DMP) sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt werden.
  • Ein interdisziplinärer Ausschuss, der u.a. mit Vertretern von BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die Digitalagentur bei allen Entscheidungen mit Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten. Dies ersetzt den bisherigen Prozess der Einvernehmensherstellung mit BSI und BfDI.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz umfasst folgende Vorhaben:

  • Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle wird aufgebaut, die den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen (z.B. Krebsregister, Krankenkassendaten) ermöglicht. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen wird über Forschungspseudonyme ermöglicht. Die Daten bleiben dezentral gespeichert.
  • Die federführende Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben wird auf alle Gesundheitsdaten erweitert. D.h.: Die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen erfolgt dann nur noch durch eine/n Landesdatenschutzbeauftragte/n.
  • Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird weiterentwickelt: Künftig soll auch die forschende Industrie dort Anträge auf Datenzugang stellen können. Entscheidend für die Anfragen ist der Nutzungszweck, nicht der Absender.
  • Die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) soll vereinfacht und nutzerfreundlich in der ePA-App gesteuert werden (Opt-Out). Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.
Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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