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20. Februar 2020
Redaktion

Bundestag beschließt Anstieg des Aufstiegs-Bafögs

Der Bundestag hat am 14. Februar 2020 die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Darin wird festgelegt, dass das Aufstiegs-Bafög steigt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert in dieser Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro.

Foto: magele-picture/Adobe Stock

Das neue Aufstieg-BAföG soll den Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt unterstützen – auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf ‚Master-Niveau‘. Angepasst wird  unter anderem die Unterhaltsförderung. Sie muss künftig nicht zurückgezahlt werden. Existenzgründern wird künftig das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett erlassen, um ihnen einen schuldenfreien Start in die Selbständigkeit zu ermöglichen.

Insgesamt können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:

    • die stufenweise Förderung bis auf “Master-Niveau” wird eingeführt,
    • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
    • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
    • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
    • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
    • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
    • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Hintergrund
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des AFBG (1996) wurden so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro unterstützt. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG gefördert.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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