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13. April 2022
Redaktion

Hilfsmittelversorgung: Bundesrechnungshof sieht unzureichende Kontrolle durch die Krankenkassen

Der Bundesrechnungshof hat einige neue Prüfungsergebnisse in Ergänzung zu seinen „Bemerkungen 2021“ veröffentlicht. Darin kritisiert er unter anderem, dass Krankenkassen ihre Kontrollpflichten gegenüber Anbietern der Hilfsmittelversorgung vernachlässigen würden. Dies berge die Gefahr von qualitativ minderwertigen Hilfsmitteln oder ungerechtfertigten Mehrkosten. 

Foto: Bundesrechnungshof

Obwohl die Krankenkassen seit 2017 kontrollieren müssen, wie die Anbieter von Hilfsmitteln die Versicherten versorgen, kommen sie aus Sicht des Bundesrechnungshofs dieser Pflicht nicht ausreichend nach. Die Mehrheit der geprüften Krankenkassen habe die notwendigen Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen unterlassen. Bei Kontrollen würden sich Anbieter weigern, Unterlagen zu übermitteln.

„Im Ergebnis können die Krankenkassen nicht beurteilen, ob die Hilfsmittel geeignet waren, den Behandlungserfolg zu erreichen. Sie können die Versicherten auch nicht vor Mehrkosten schützen, die diese in Kauf nehmen, um Hilfsmittel in der erforderlichen Qualität oder Menge zu erhalten“, so der Bundesrechnungshof. Er hält gesetzliche Anpassungen für erforderlich. Der Bundesrechnungshof fordert „gemeinsame Kontrollen der Leistungserbringer durch die Krankenkassen mit einer Verpflichtung, Unterlagen zu übermitteln; flankiert mit einer übergreifenden Kontrolle der Versorgungsqualität durch den Medizinischen Dienst als unabhängigem Akteur.“

Einen eigenen Eintrag widmet der Bundesrechnungshof den Mehrkosten für Hörhilfen und weist darauf hin, dass sie zu den teuersten Produkten der Hilfsmittelversorgung gehören. In der Mehrheit der Fälle hätten die Versicherten Mehrkosten geleistet. Der Bundesrechnungshof meint: „Dies beruhte vielfach darauf, dass Hörakustikerinnen und -akustiker die Versicherten unzureichend beraten hatten. So hatten sie häufig nicht darauf hingewiesen, dass für die Versorgung mit einer bedarfsgerechten Hörhilfe grundsätzlich keine Mehrkosten anfallen.“ Die durchschnittlichen Mehrkosten einer Hörhilfe betrugen 1 234 Euro. Im Jahr 2020 beliefen sich die Mehrkosten der Versicherten auf 499 Mio. Euro, die sich auf 405 000 Versorgungsfälle verteilten. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Versorgung mit Hörhilfen künftig unter einen generellen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zu stellen.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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