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3. Februar 2021
Redaktion

DDG und diabetesDE begrüßen die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Eine Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aus dem Dezember 2020 regelt, wer in Deutschland wann ein Anrecht auf eine Corona-Impfung hat. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse soll nun die Priorisierung verändert werden und Menschen mit Diabetes (unabhängig vom jeweiligen Typ) oder bestimmten anderen Vorerkrankungen sollen früher als bislang vorgesehen gegen Corona geimpft werden können. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßen diese Änderung.

Foto: guerrieroale/Adobe Stock

Wie das BMG informiert, betreffen die Änderungen vor allem Menschen unter 65 Jahren sowie schwer oder chronisch Erkrankte. Damit können sich nun Menschen mit einem Diabetes mellitus und einem HbA1c-Wert ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5 Prozent früher als bislang vorgesehen für eine Corona-Impfung anmelden.

„Wie die vergangenen Monate gezeigt haben, erleiden ältere sowie chronisch kranke Menschen bei COVID-19 häufiger als Stoffwechselgesunde einen schwereren Verlauf“, erklärt DDG-Mediensprecher Prof. Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen. Der Experte berichtet, dass der DDG aktuelle Daten aus anderen europäischen Ländern vorliegen, die den Verdacht auf ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder fatalen COVID-19-Verlauf bei verschiedenen Erkrankungen bestätigen. Darunter fallen Adipositas, Diabetes mellitus, Hypertonie, chronischen Organ-, Gefäß-, Autoimmun- oder neurologischen Erkrankungen. Die DDG hatte daher bereits im Dezember eine Stellungnahme zu Impfungen bei COVID-19 und Diabetes veröffentlicht.

Stellungnahme der DDG zur Änderung der COVID-19 Impfverordnung (Jan 2021) 

DDG Stellungnahme zu Impfungen bei COVID-19 und Diabetes (Dez 2020)

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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