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11. November 2020
Redaktion

G-BA beschließt Zweitmeinungsverfahren zu Knieendoprothesen

Der Anspruch von Patientinnen und Patienten auf eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung gilt künftig auch beim geplanten Einsetzen einer Knie-​Endoprothese. Unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte prüfen dabei, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten zu möglichen Behandlungsalternativen.



Foto: Dragonimages/Adobe Stock

Nach Inkrafttreten des Beschlusses vom 15. Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte mit der entsprechenden Facharztqualifikation bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung als unabhängige Zweitmeiner beantragen und als GKV-​Leistung erbringen.

Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und tritt erst nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde beauftragt, in den kommenden 6 Monaten eine wissenschaftlich fundierte, eingriffsspezifische Entscheidungshilfe zu erarbeiten. Sie soll künftig auf www.gesundheitsinformation.de (IQWiG) zur Verfügung stehen.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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