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28. September 2022
Redaktion

Petitionsausschuss des Bundestages befasst sich mit Liposuktion bei Lipödem

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 26. September mit einer Petition befasst, die eine bessere medizinische Versorgung von Patienten mit Lipödem-Erkrankung fordert. Die Petition, die von 64.292 Menschen mitgezeichnet wurde, fordert eine sofortige Übergangslösung bis zur Beendigung der bis Ende 2025 laufenden Lipödem-Erprobungsstudie. Schon vorher solle die Liposuktionsbehandlung (Absaugung von Fettzellen) in allen Stadien der Erkrankung von den Krankenkassen übernommen werden, so die Petentin.

Foto: Tierney/Adobe Stock

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Liposuktion in den ersten beiden Stadien der Erkrankung derzeit nicht. Selbst im dritten Stadium zahlen die Krankenkassen erst seit 2019 und vorerst befristet bis Ende 2024. Bis dahin werden die Ergebnisse einer 2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet. Erst wenn die Studienergebnisse vorliegen, will der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung entscheiden.

Die LIPLEG-Studie zur Beantwortung der Frage, welchen Nutzen die Liposuktion bei Lipödem im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat, wurde im Februar 2021 begonnen. Die Vorlage von Zwischenergebnissen sei nicht vorgesehen, sagte Matthias Perleth als Vertreter des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag.

Aus Sicht der Petentin Inge Erdinger, die selbst unter Lipödem, einer Erkrankung des Fettgewebes, von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind, leidet und eine Selbsthilfegruppe gegründet hat, dauert das zu lange. Seit 2017 wisse man um das Problem. „Was ist in all den Jahren passiert?“, fragte sie während der Sitzung. Immer wieder habe sie sich anhören müssen, man warte auf die Studie. „Doch es tut sich nichts“, zeigte sie sich enttäuscht. 

G-BA-Vertreter Perleth entgegnete, beim G-BA sei das Thema nicht auf die lange Bank geschoben worden. Man habe sich sehr ernsthaft bemüht, sich dem Thema zu widmen „und eine gute Lösung zu finden“. Eine solche umfangreiche Studie zu planen, sei aber komplex und dauere seine Zeit, sagte er.

Liposuktion in allen Stadien der Behandlung ermöglichen

In ihrer öffentlichen Petition fordert die Inge Erdinger, dass die Liposuktionsbehandlung im Falle eines Lipödems in allen Stadien der Erkrankung durch die Krankenkasse übernommen wird. Auch müsse die Aufgabe der Begutachtungen, die derzeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wahrgenommen wird, von unabhängigen Gutachtern übernommen werden, die sich täglich mit der Erkrankung beschäftigen, verlangt sie. „Die beim MDK tätigen Personen sind nicht adäquat geschult, um sich auch nur annähernd auf dem Gebiet der Lymphologie auszukennen“, heißt es in der Petition. Da das Lipödem, „respektive die Lymphologie“, im medizinischen Studium nicht beziehungsweise kaum beachtet werde, müsse es eine Ausbildungsverpflichtung im Studium und in der Weiterbildung geben. Hausärzte, aber auch Fachärzte wie etwa Gynäkologen, Kinderärzte und vor allem Dermatologen müssten die Krankheit frühzeitig erkennen können, betont die Petentin.

Liposuktion könne dauerhaft helfen

Unterstützt wurde ihre Forderung von dem Facharzt für Gefäßkrankheiten, Michael Offermann aus Essen. „Nach einer Operation, wenn sie denn früh genug durchgeführt wird, ist das Lipödem vorbei“, sagte der Experte. „Das ist schon seit 20 Jahren so“, fügte er hinzu. Auf anderslautende Stellungnahmen von Lymphologen hingewiesen, sagte er: Die Lymphologie habe eigentlich mit dem Lipödem nichts zu tun. Das Lipödem sei eine trockene Erkrankung. Die Fettzellen seien zu groß, es sei aber kein Wasser in ihnen. Eine Lymphdrainage bringe daher nichts, die Kompressionstherapie mache lediglich zur Schmerzstillung Sinn.

Offermann stellte sich auch hinter die Forderung der Petentin, den Body-Maß-Index (BMI) nicht als Kriterium für eine Kostenübernahme der Liposuktionsbehandlung anzusehen, sondern eher das Verhältnis Hüfte zur Taille heranzuziehen. G-BA-Vertreter Perleth sagte dazu, der G-BA sei schon an die oberste Grenze der Empfehlungen von Experten beim BMI gegangen, um möglichst vielen Patientinnen die Behandlung zu ermöglichen. In der entsprechenden Richtlinie finde sich auch keine absolute Grenze. In Einzelfällen könne es also Ausnahmen geben. Auch wenn die Aussagekraft des BMI in bestimmten Konstellationen an seine Grenzen komme, sei er ein international etablierter Standard, „den der G-BA nicht einfach so durch einen anderen Wert ersetzen kann“, gab Perleth zu bedenken.

Quelle: hib – heute im Bundestag

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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