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22. Januar 2020
Redaktion

Sachverständiger spricht sich für Schiedsverfahren und gegen Änderungen am Beitrittsrecht aus

Für die Einführung eines Schiedsverfahrens bei Uneinigkeiten in Vertragsverhandlungen hat sich Rechtsanwalt Dr. Oliver Esch ausgesprochen. Er wurde dazu als Einzelsachverständiger in einer öffentlichen Anhörung zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz im  Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 15. Januar 2020  befragt. Eine Änderung des Beitrittsrechts, wie sie die Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag zu dem Gesetz anstreben, sah Esch mit Blick auf das EU-Recht hingegen kritisch.

Foto: vege/fotolia

In einem fachfremden Änderungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz hatten die Regierungsfraktionen zuvor beantragt, ein Schiedsverfahren bei Uneinigkeiten in Vertragsverhandlungen einzuführen und die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden der Krankenkassen zu stärken (wir berichteten). In der Anhörung im Gesundheitsausschuss äußerte Dr. Oliver Esch, ein solches Schiedsverfahren biete den Beteiligten eine schnellere Möglichkeit, bei Differenzen über Vertragsinhalte und Preise zu einer Lösung zu gelangen, als die bisweilen langwierige Klärung vor der Sozialgerichtsbarkeit. Außerdem könne ein Schiedsverfahren, zu dem alle Vertragsbeteiligten Zugang haben, dazu beitragen, dass die Vertragsanbahnung nach den unionsrechtlich geltenden Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit erfolge.

Kritisch äußerte sich Esch hingegen zu dem mit dem Änderungsantrag verbundenen Vorschlag der Regierungsfraktionen, das Beitrittsrecht nur noch auf Verträge zu beschränken, die mit Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen von Leistungserbringern geschlossen wurden (Kollektivverträge). In Versorgungsbereichen, in denen es keine Kollektivverträge gebe, gebe es dann nur mit einzelnen Leistungserbringern Verträge, zu denen andere Leistungserbringer nicht beitreten könnten.

Mit Blick auf das Unionsrecht sei zu befürchten, dass dies die Diskussionen um eine potenzielle Vergaberechtswidrigkeit wiederaufleben lassen könne. Es könne zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die das Ziel haben, ein eingreifendes Unionsvergaberecht und damit eine Ausschreibungspflicht erneut durchzuführen. Damit würde man wieder die Diskussion aufmachen, die das OLG Düsseldorf auf Basis der EuGH-Rechtsprechung schon entschieden hatte. Das OLG Düsseldorf hatte letztinstanzlich das gesetzliche Beitrittsrecht der Hilfsmittelleistungserbringer zu allen abgeschlossenen Hilfsmittelversorgungsverträgen als Voraussetzung dafür betrachtet, dass keine Auswahlentscheidung erfolgt und deshalb kein Eingreifen von EU-Vergaberecht anzunehmen ist. Ein umfassendes Beitrittsrecht, so Esch, sei hierfür wesentlicher Bestandteil.

Zur News “Regierungsfraktionen fordern Schiedsverfahren bei Uneinigkeiten in Vertragsverhandlungen”

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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