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12. Juni 2021
Redaktion

Corona-Sonderregeln des G-BA verlängert

Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlängern sich, nachdem der Bundestag am 11. Juni 2021 weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten damit nun bis zum 30. September 2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf.

Foto: Feydzhet Shabanov/Adobe Stock

Für den Hilfsmittelbereich gilt demnach vorerst befristet bis zum 30. September 2021, dass Ärzte Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel auch nach telefonischer Anamnese ausstellen können. Die Verordnung kann postalisch an den Versicherten übermittelt werden.

Solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat (derzeit bis zum 30. September 2021), können Krankenhausärzte im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements Hilfsmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll.

Alle Details, auch zu abweichenden Geltungsdauern von weiteren Sonderregeln, sind auf der G-BA-Website zu Corona-Sonderregelungen gelistet. Diese finden Sie hier.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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