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17. Juni 2020
Redaktion

Mehrwertsteuerabsenkung: Verbände fordern kasseneinheitliche Lösung

Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird von den in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zusammengeschlossenen Hersteller- und Leistungserbringerverbänden grundsätzlich begrüßt. Allerdings sorge diese Maßnahme im Rahmen der Hilfsmittelversorgung und -abrechnung für weitere Lasten auf Seiten der Leistungserbringer. Denn die Sanitätshäuser müssten die bürokratischen Lasten tragen, damit die Krankenkassen von der der Absenkung der Mehrwertsteuer profitieren können. Der BIV-OT, Mitglied der IGHV, fordert eine klare Positionierung des GKV-Spitzenverbands.

Foto: Fokussiert/Adobe Stock

„Die auf ein halbes Jahr befristete Mehrwertsteuerabsenkung bedeutet einen enormen bürokratischen und finanziellen beziehunsweise Ressourcen-Einsatz für Sanitätshäuser und orthopädietechnische Betriebe. Sämtliche Verträge und insbesondere die Abrechnungssysteme müssen vorübergehend angepasst werden“, erklärt BIV-OT-Präsident Alf Reuter. „Dies darf den Unternehmen nicht zum Nachteil gereichen.“

Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, fordert die IGHV den GKV-Spitzenverband dazu auf, sich für eine bundes- und kasseneinheitliche Lösung einzusetzen. „Hierbei ist zum Beispiel zu beachten, dass gemäß geltendem Umsatzsteuerrecht nicht der Tag der Rechnungstellung oder der Genehmigung durch die Krankenkasse wesentlich für die Festsetzung der Umsatzsteuer ist, sondern der Tag der Leistungserbringung“, so Reuter. „Damit ist klar, dass bei einer vor dem 30. Juni erbrachten Leistung kein gesenkter Umsatzsteuersatz angewendet werden kann, selbst wenn die Rechnungstellung an oder die Genehmigung durch die Krankenkasse erst nach dem 1. Juli 2020 erfolgen.“ Dies könne in einer „Gemeinsamen Empfehlung des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung der zeitlich begrenzten Mehrwertsteuer-Änderung im Hilfsmittelbereich“ noch einmal klargestellt werden.

Zudem schlägt die IGHV einheitliche Regeln hinsichtlich der verschiedenen, in der Hilfsmittelversorgung gängigen Versorgungs- bzw. Vertragsvarianten vor, um Sicherheit für die Betriebe zu schaffen. 

Einen Vorschlag für eine kasseneinheitliche Lösung, die den Tag der Leistungserbringung als wesentlich für die Festsetzung der Mehrwertsteuer ansieht, hat die IGHV am 15. Juni 2020 an den GVK-Spitzenverband geschickt. Das Schreiben an den GKV-Spitzenverband finden Sie hier.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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