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17. Januar 2020
Redaktion

DMP für Patienten mit Typ-1-Diabetes aktualisiert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bundesweit geltenden Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Die laufenden DMP-Verträge müssen dann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Foto: Nataliia B./Adobe Stock

In Deutschland haben derzeit etwa 300.000 Menschen einen Typ-1-Diabetes, darunter etwa 30.000 Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre. Rund. 225.000 gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten sind derzeit in ein DMP für Typ-1-Diabetes eingeschrieben.

Die vorgenommene Aktualisierung des DMP Diabetes mellitus Typ 1 betrifft laut G-BA beispielsweise die individuelle Therapieplanung, deren Ziel insbesondere die Einstellung auf einen „normnahen“ Glukosewert und die Vermeidung von Unter- und Überzuckerung ist. Bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 1 sollte ein HbA1c-Wert ≤ 7,5 % (≤ 58 mmol/mol) angestrebt werden, solange keine problematischen Unterzuckerungen auftreten. Bei der Insulintherapie wird auf die Empfehlung, vorrangig Human-Insulin (statt Insulin-Analoga) zu verwenden, verzichtet. Neben der intensivierten Insulin-Therapie (ICT) mittels manueller Injektionstherapie (Pentherapie) ist nun auch die kontinuierliche subkutane Insulininfusion (CSII/Pumpentherapie) als Behandlungsstandard definiert.

Hinsichtlich der Empfehlungen zum Lebensstil wurden neben Tabakkonsum weitere Risiken (Alkoholkonsum, Unterzuckerung im Alltag) aufgenommen. Zudem wurde ergänzt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine kontinuierliche Glukosemessung mit Hilfe von sogenannten rtCGM-Systemen möglich ist. Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Typ-1-Diabetes gleichzeitig eine autoimmune Schilddrüsenerkrankung oder eine Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) besteht, wurde das DMP um dahingehende diagnostische Handlungsempfehlungen ergänzt.

Wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage des G-BA für die nun vorgenommene Aktualisierung war die Leitlinienrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Anforderungen an DMP zum Typ-1-Diabetes sind vom G-BA zuletzt im Jahr 2014 umfassend überarbeitet worden.

Der G-BA legt den Beschluss – der auch die Dokumentation für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 betrifft – dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen an das DMP Diabetes mellitus Typ 1 am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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