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29. September 2021
Redaktion

DMP Rheumatoide Arthritis: Vertragsabschlüsse ab 1. Oktober möglich

Die rheumatoide Arthritis zählt zu den häufigsten rheumatischen Erkrankungen, etwa ein Prozent der Erwachsenen in Deutschland ist betroffen. Mit dem Ziel, das medizinische Versorgungsangebot zu verbessern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease Management Programm, DMP) beschlossen. Diese Anforderungen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Die gesetzlichen Krankenkassen können ab diesem Zeitpunkt regionale Verträge mit Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern schließen und ihren Versicherten das neue Versorgungsangebot zur Verfügung stellen. Patienten haben damit künftig die Möglichkeit, sich im DMP leitliniengerecht betreuen und im Umgang mit ihrer Erkrankung schulen zu lassen.

Das DMP richtet sich an erwachsene Patienten mit einer gesicherten Diagnose der rheumatoiden Arthritis. Wie der G-BA betont, sei eine sorgfältige Diagnostik geboten, um zum einen die vielfältigen nichtentzündlich-rheumatischen Ursachen für Beschwerden – vor allem von degenerativen Gelenkveränderungen – abzugrenzen. Zum anderen sei sie aber auch entscheidend, um den weiteren Verlauf der Erkrankung abzuschätzen und die optimale therapeutische Strategie zu wählen. 

Zu den therapeutischen Zielen des DMP gehört es in erster Linie, eine möglichst langanhaltende Remission – also eine fast völlige Entzündungs- und Beschwerdefreiheit – oder eine niedrige Krankheitsaktivität zu erreichen. Gelenkschäden sollen vermieden, die Funktionalität und Beweglichkeit verbessert und Schmerzen reduziert werden. Die vorgesehene Behandlung von Begleiterkrankungen soll ebenfalls dazu beitragen, die Lebenserwartung der Patienten zu verlängern.

Die therapeutischen Maßnahmen, die der G-BA in die DMP-Anforderungen aufgenommen hat, reichen von lebensstilbezogenen Schulungen über Physio- und Ergotherapie bis hin zu Empfehlungen für eine medikamentöse Therapie mit Glukokortikoiden oder mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika in drei Therapiestufen und einem „Ausschleichen“ der Arzneimittelgabe.

 

 

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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