Persönliche Beratung muss erhalten bleiben
Im Zuge der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) wurde die unbedingte Anforderung der persönlichen Beratung bei der Kompressionstherapie und der Versorgung mit Bandagen gestrichen. WvD unterstützt die Kritik der medizinischen Fachgesellschaften und des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), die eine persönliche Beratung zu beiden Produktgruppen im Sinne der Patientensicherheit und Versorgungsqualität für zwingend erforderlich halten. Die Neuregelung dürfe insbesondere kein Türöffner für Online-Angebote ohne persönliche Beratung sein.
„Diese Neuregelung zeigt aus unserer Sicht, dass die alleinige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-SV nicht zielführend ist“, betonen Kirsten Abel und Patrick Grunau, WvD-Generalsekretäre. „Ohne die Berücksichtigung der fachlichen Expertise der zuständigen medizinischen Fachgesellschaften und Spitzenorganisationen der Leistungserbringer drohen hier zunehmend die Versorgungsqualität und damit die Patientinnen und Patienten aus dem Blick zu geraten. Im Zuge einer Reform der Hilfsmittelversorgung fordern wir daher, die Fachgesellschaften und Spitzenorganisationen der Leistungserbringer künftig zwingend bei der Festlegung von Anforderungen an die Hilfsmittelversorgung mit einzubeziehen.“
Zudem sei eine produktorientierte Vorgehensweise über die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses nicht geeignet, Versorgungsprozesse und die Versorgungsziele einer bedarfsgerechten Hilfsmittelversorgung adäquat abzubilden, so Abel und Grunau. Moderne Versorgungskonzepte seien keine „Produkt-Anhängsel“, sondern müssten vielmehr über passende Leitlinien und Versorgungspfade abgebildet werden.