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12. März 2024
Redaktion
BVMed

Whitepaper zur Hilfsmittelversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) legt in einem umfangreichen „Whitepaper Hilfsmittelversorgung“ konkrete Vorschläge zur Stärkung der Hilfsmittelversorgung vor. Er plädiert außerdem für die Stärkung ambulanter Strukturen durch Einbeziehung qualifizierter Fachkräfte der Hilfsmittel-Versorger.
Dr.
Foto: BVMed
Dr. Marc-Pierre Möll

Der deutsche MedTech-Verband fordert unter anderem die Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf Therapieberatung und -management, insbesondere bei Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln in komplexen Versorgungssituationen. Außerdem sollten auch die Fachkräfte der Hilfsmittel-Leistungserbringer in komplexe ambulante Versorgungsfälle einbezogen werden. Das BVMed-Whitepaper enthält zudem Vorschläge, um die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen und Bürokratie abzubauen.

Die ambulante Versorgung steht aus Sicht des BVMed vor großen Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung, der steigenden Anzahl alleinlebender Menschen sowie dem Mangel an ambulanten Leistungserbringern, insbesondere Ärzte und Pflegefachkräfte. „Die in Deutschland lebenden Menschen werden es angesichts der vorgenannten Entwicklungen einfordern, Ansprechpartner und Versorgungsstrukturen an die Seite gestellt zu bekommen, die trotz der bestehenden Herausforderungen in der Lage sind, die Bedarfe der Menschen zu decken und sie auf diesem Weg beratend zu unterstützen, und durch die Bereitstellung benötigter Leistungen zu begleiten sowie die Versorgung sicherzustellen“, heißt es in dem BVMed-Whitepaper.

Um ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung wahrnehmen zu können, wünschen sich Betroffene neben zentrale Ansprechpartner zur Organisation ihrer multiplen Bedarfe auch Transparenz über das Versorgungsgeschehen und bestehende Versorgungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung durch Unternehmen, die sie ausgewählt haben und denen sie vertrauen.

 

Lösungsvorschläge des Whitepapers Hilfsmittelversorgung

Das BVMed-Whitepaper Hilfsmittelversorgung schlägt für diese vielfältigen Herausforderungen unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf Therapieberatung und -management, insbesondere bei koordinierungsbedürftigen und komplexen Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und/oder Medizinprodukten.
  • Einbindung aller dem Markt zur Verfügung stehenden Fachkräfte in komplexe ambulante Versorgungsfälle durch Eignungskriterien, die in diesen Fällen allein auf die fachliche Qualifikation des im Rahmen der Tätigkeit eingebundenen Leistungserbringers abstellen.
  • Verbesserung der Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Gesundheitsakteuren zum Nutzen der zu Versorgenden, beispielsweise durch Ermöglichung von Selektivverträgen, welche die Versorgung von Menschen durch mehrere Akteure regeln.
  • Erhaltung bzw. Ergänzung der Instrumente, die die Vereinbarung einer auskömmlichen Vergütung bewirken (Vertragssystem § 127 SGB V i. d. aktuellen Fassung) sowie eine resiliente und nachhaltige Finanzierung des ambulanten Settings über einen nationalen Pakt zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens.
  • Erleichterung des Zugangs der Betroffenen zu benötigten Hilfsmitteln und Medizinprodukten durch Klarstellung des Hilfsmittelbegriffs (keine Abhängigkeit der Hilfsmitteleigenschaft von der Frage, wer die Hilfsmittel anwendet), durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Rahmen der Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis sowie durch schnellere Genehmigungsverfahren für Betroffene.
  • Nutzung der Chancen der Digitalisierung durch die möglichst zeitnahe Anbindung der Leistungserbringer von Hilfsmitteln an die Telematikinfrastruktur, durch eine beschleunigte Einführung der elektronischen Verordnung in diesem Versorgungsbereich, durch klare Vorgaben zur Ausgabe benötigter Berufsausweise und Komponenten zur Authentifizierung der Leistungserbringer sowie durch Erteilung von Zugriffsrechten der Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte (ePA).
  • Entbürokratisierung durch die Einführung eines Rahmenvertrages, der den Verträgen welche die Details der Versorgung, die Qualität und den Preis regeln (nach § 127 Abs. 1 SGB V) – bundesweit einheitlich und verbindlich für alle Krankenkassen und Leistungserbringer vorgeschaltet ist.

Das Whitepaper kann unter www.bvmed.de/whitepaper-hilfsmittel heruntergeladen werden.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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