Verbände der Heilberufe sehen Nachbesserungsbedarf
In der Gesellschafterversammlung der gematik GmbH wurden die Grundlagen für die technische Umsetzung der ePA zum 15. Januar 2025 gelegt. Nach einer Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden.
Die Vertreter der ärztlichen und zahnärztlichen Organisationen (BÄK, KBV, KZBV, BZÄK und DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) haben dabei deutlich gemacht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten leisten kann und soll. Die „ePA für alle“ müsse daher einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen.
Elementare Bestandteile fehlen
Ein solcher Mehrwert sei jedoch in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar. „Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden“, erklären die Verbände.
Sie vermissen in den derzeitigen Plänen die Möglichkeit einer Volltextsuche und einen zentralen Virenscanner für die Inhalte der ePA. Zwar soll der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte der Verbände sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden.
Diese offenen Punkte führten dazu, dass keine Leistungserbringerorganisation in der gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat.
„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung” der Bundesärztekammer.