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13. Juli 2016
Redaktion

Urlaub rechtzeitig planen

Jetzt am Jahresanfang haben einige Mitarbeiter noch alten Urlaub, viele denken ­bereits an den neuen. Damit der Betrieb richtig planen kann, sollte sich der Chef des Orthopädieschuhtechnik-Betriebs auskennen und jetzt handeln. Von Harald Klein


Foto: privat

Für die meisten Mitarbeiter gehört der Urlaub gleich nach dem Lohn oder ­Gehalt zu den wichtigsten Punkten im Arbeitsvertrag. Mit der Familie in den Sommerferien drei Wochen verreisen, vorher um Ostern herum, im Herbst und einige Tage zwischen Weihnachten und Neujahr. Damit kein vermeidbarer Per­sonal­engpass entsteht, können Betriebe klären, wer wann wie lange frei haben will und wie sich gebündelte Interessen vereinbaren lassen. „Die Planung ist dabei ein hilfreiches Instrument“, weiß Jens Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Kölner Haus des Handwerks. Etwa mit einem Formblatt, in dem Mitarbeiter ihre Wünsche eintragen. Wenn sich einer noch für keinen Termin entscheiden kann, muss er die Zeiten nehmen, die übrig bleiben. Zum Beispiel während der sechswöchigen Sommerferien, in die vor allem Eltern mit schulpflichtigen Kindern ihren Jahresurlaub legen wollen. Potenzieller Streit mit anderen Beschäftigten inklusive, die just auch in dieser Zeit wegfahren wollen.
Doch wie ist der Konflikt zwischen Eltern mit Schulkindern und anderen Mitarbeitern in der Planung zu lösen? Jens Köhler eindeutig: „Rechtlich gibt es keinen Vorrang für die Eltern, denn anders als etwa bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es beim Urlaub keine Sozial­auswahl, die dies berücksichtigen würde.“ Aus politischen Gründen und dem Betriebsklima zuliebe, bevorzugten jedoch die meisten Arbeitgeber Mitarbeiter mit Schulkindern.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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