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18. Juli 2023
Redaktion
Hilfsmittelverzeichnis

Unionsfraktion thematisiert Aufnahme von Innovationen

Zahlreiche kritische Fragen zum Verfahren zur Aufnahme neuer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) hat die Unionsfraktion der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (20/7765) im Bundestag gestellt.
Fragezeichen
Foto: Vlad Chorniy/Adobe Stock

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie lange die Antragsverfahren bei Hilfsmitteln gedauert haben, die in den vergangenen zwölf Monaten in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurden. Unter anderem wird gefragt, ob der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt seien, wenn die Frist von maximal neun Monaten nicht eingehalten wurde. Die Unionsfraktion möchte zudem wissen, wie viele Neulistungen nach Kenntnis der Bundesregierung neuartige Produkte waren (insbesondere also solche, für die eine neue Produktart – sogenannte „7-Steller“ – gebildet werden). Auch die Anzahl der Anträge auf Aufnahme eines Produkts in das HMV, die in den letzten 12 Monaten abgelehnt wurden, wird erfragt.

Des Weiteren wird unter anderem gefragt:

  • welche Kriterien nach Kenntnis der Bundesregierung herangezogen werden zur Identifikation „neuartiger“ Produkte sowie jener Produkte, die Bestandteil einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode sind, und ob alle Verfahrensbeteiligten Kenntnis über diese Kriterien haben
  • wie sichergestellt wird, dass die Bewertungskriterien den Antragstellern ausreichend klar und transparent zur Verfügung stehen
  • ob der Bundesregierung bekannt ist, wie viele laufende Antragsverfahren derzeit beim GKV-Spitzenverband anhängig sind, die bereits länger als neun Monate andauern – und wie diese Verzögerungen begründet werden
  • welche Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden können, um Verzögerungen in den Antragsverfahren zukünftig zu verhindern
  • ob der Bundesregierung Informationen darüber vorliegen, welche Evidenzanforderungen an den Nachweis des medizinischen Nutzens des Hilfsmittels seitens des GKV-Spitzenverbands von den Herstellern gefordert werden
  • ob der Bundesregierung bekannt ist, wie häufig Gerichte im Zusammenhang mit der Aufnahme von Hilfsmitteln in das Verzeichnis seit dem Inkrafttreten der Verfahrensordnung (Oktober 2019) angerufen wurden – und in wie vielen Fällen es sich dabei um sogenannte „neuartige“ Produkte handelte
  • ob die Bundesregierung aus den gerichtlichen Verfahren Anpassungsbedarf zum Antrags- und Bewertungsverfahrens ableitet

Die Unionsfraktion möchte auch wissen, wie die Bundesregierung den Grad der Einbindung der Patientenorganisationen, der zuständigen Berufsverbände, der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer sowie der fachlich zuständigen medizinischen Fachgesellschaften bei der Weiterentwicklung des HMV – insbesondere bei Fortschreibungsverfahren – beurteilt. Auch wird erfragt, wie die Bundesregierung den personellen und finanziellen Aufwand der meist klein- und mittelständisch geprägten Hersteller-Unternehmen bewertet – und ob es Hinweise gibt, dass es bei den Aufnahmeverfahren ins HMV zu Doppelprüfungen durch die bereits im Rahmen der MDR erbrachten klinischen Bewertungen kommt.

Zur Kleinen Anfrage gelangen Sie hier (PDF)

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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