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28. August 2023
Redaktion
Pilotprojekt zur E-Verordnung

Feldtest-Phase startet

Im August 2023 geht das deutschlandweit größte Pilotprojekt E-Verordnung für Hilfsmittel in die Testphase. Erstmals können Leistungserbringer den gesamten Prozess einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durchspielen.
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Foto: frender/Adobe Stock

Für das Pilotprojekt haben sich unter dem Dach des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) marktführende Software- und ERP-Dienstleister und Leistungserbringerverbände zusammengeschlossen, um mit Sanitätshäusern, Home-Care-Versorgern und Ärzten die E-Verordnung für Hilfsmittel zu erproben.

In der Feldphase wird zunächst die im Pilotprojekt entwickelte elektronische Verordnung für Hilfsmittel (ehemals Muster 16) einem Praxistest unterzogen. Mit dem Muster 16 in Papierform können Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit vom Arzt verordneten Hilfsmitteln versorgen und abrechnen.

Komplexes Unterfangen

„Die Überführung der Gesamtprozesse ins Digitale ist hochkomplex. Allein von unseren Mitgliedsbetrieben werden jährlich 25 Millionen Versorgungen realisiert. Noch sind die Prozesse durch viel Papier begleitet, da die Bürokratie in diesem Gesundheitsbereich unglaublich umfangreich ist“, erklärt Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT.

„Für die Versorgungsqualität werden bspw. Beratungsdokumente verlangt, die bei jeder einzelnen der knapp 100 Krankenkassen unterschiedlich aussehen. Hinzu kommt, dass wir mit der Digitalisierung das Patientenwahlrecht stärken wollen. Der von uns programmierte unabhängige Fachdienst erlaubt eine Verarbeitung der E-Verordnung, bei der Patienten sicher sein können, dass die Daten ohne kommerzielle Lenkung und unter Einhaltung des Datenschutzes verarbeitet werden. So können wir gemeinsam mit der gematik Prozesse entwickeln, die dann auch Mehrwerte für alle Beteiligten bringen“, so Münch. „Nach zwei Jahren minutiöser Entwicklungszeit freuen wir uns darauf, dass erste Anwender unser System nun auf Herz und Nieren testen können.“

 

Die Projektpartner

Partner des Pilotprojektes E-Verordnung für Hilfsmittel des BIV-OT sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH. Auf Leistungserbringerseite nehmen Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel sowie die Gesundheitshandwerke der Hörakustik (biha) und der Augenoptik (ZVA) teil.

Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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