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5. Juni 2024
Redaktion
OTWorld 2024

"Tag des E-Rezeptes" gab Einblick in die eVO

Am 16. Mai 2024 veranstaltete der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) auf der OTWorld in Leipzig den ersten Tag des E-Rezeptes. Dabei wurde gezeigt, wie eine eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel ausgestellt und eingelöst werden kann. Mehr als 1.200 Verordnungen wurden auf der internationalen Fachmesse eingelöst.
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Foto: BIV-OT/Jens Schlüter
Thomas Münch erklärt beim Messerundgang die Verarbeitung der eVO in der Branchensoftware.

Den ganzen Tag war es möglich, sich über den Stand des Projekts eVerordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel und die Erstellung und Abrufung der eVO zu informieren. BIV-OT Vorstandsmitglied Thomas Münch, der für das Pilotprojekt eVO verantwortlich ist, leitete mehrere Rundgänge. Diese starteten am Stand des Pilotprojekts eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel mit der Erstellung einer eVO. Danach ging es zum Stand der Opta data Gruppe, die ihre verschiedenen Softwarelösungen vorstellte. Ebenso zeigten TopM und carelogic ihre Softwarelösungen und Integrationsmöglichkeiten für die eVO.

Wie funktioniert es?

Dann folgte der für die Leistungserbringer wohl spannendste Part, das Abscannen und Aufrufen der Verordnung, wie es ab 2027 für sie verpflichtend zum Alltag gehören wird. Ist die eVO abgescannt, wird sie im Fachdienst gesperrt und kann nicht mehrfach eingelöst werden. Der Leistungserbringer hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder weist er die Verordnung ab, weil er beispielsweise die Präqualifizierung nicht hat, und gibt diese wieder frei – oder er nimmt sie an und verarbeitet sie weiter. Die Branchensoftware überprüft die Daten des Versicherten, der Krankenkasse, des Leistungserbringers und des Arztes im Hintergrund und meldet Fehler. Bereits eingelöste Verordnungen können nicht erneut abgerufen werden, so wird eine Doppelversorgung ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ein Rezept fehlerhaft ist?

In den Praxisverwaltungssoftware-Systemen (PVS-Systemen) sollten in Zukunft weniger formale Fehler passieren, erläuterte Thomas Münch: „In der eVerordnung kann zum Beispiel die Diagnose nicht fehlen. Ohne Diagnose wird sie im System gar nicht angenommen.“

Dieser Fortschritt allein reiche nicht. „Wir brauchen zusätzlich den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Wir müssen auf den Stand der Versorgung ebenso zugreifen können, wie selbst den Fortschritt in der Versorgung dokumentieren. Deshalb fordern wir gemeinsam mit den Kollegen der anderen Gesundheitshandwerke, dass wir vollen Zugriff auf die ePA haben. Die durch die Verordnungen bei uns veranlassten Leistungen haben schließlich enormen Einfluss auf die Versorgung und die Lebensqualität der Patienten.“

Sorge vor hohen Kosten

Wie viel wird die Technik mitsamt der Software kosten? Diesbezügliche Sorge der Leistungserbringer konnte Thomas Münch noch nicht zerstreuen. Doch versicherte er, man werde in Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund treten, um über die Kostenübernahme zu beraten.

Thomas Münch machte mehrfach deutlich, dass es noch Kinderkrankheiten auszumerzen gelte: „Erst wenn der Standard-Verordnungsprozess fehlerfrei läuft, können wir über Dauerverordnungen, Folgeverordnungen und alles Weitere nachdenken.” Es sei noch einiges zu tun, bis im Juli 2027 die eVO verpflichtend wird.

Expertentalk: Pilotprojekte hilfreich

Beim Expertentalk „Die eVO kommt! Von der Software bis zur Kartenausgabe: Wie bereite ich meine Prozesse und Mitarbeiter optimal darauf vor?“ standen Thomas Münch und Projektpartner Dr. Jan Helmig, Opta data, sowie Vertreter von Handwerkskammer und Kostenträgern Rede und Antwort.

Die Digitalisierung sei eine Chance ins Gespräch zu kommen, die Prozesse zu beschreiben und zu verstehen und sie für alle Beteiligten zu vereinfachen, waren sich alle Teilnehmer einig – von Frank Rudolf über Markus Jochem (ARGE eGesundheit), Dr. Jan Helmig, Prof. Dr. Frank Braatz (Vorstandsmitglied der Vereinigung für Technische Orthopädie) bis hin zu Thomas Münch und Claudia Toeller (HWK Düsseldorf).

Sie sahen die Pilotprojekte als große Hilfe, um abbilden zu können, wie die Realität der eVO aussieht. Ärzte äußerten, dass ein E-Rezept Arzneimittel schon heute kaum für sie zu leisten ist. Bei Hilfsmitteln könnte dies noch schlimmer werden, weil Versorgungen so komplex sind, dass viele verschiedene Hilfsmittel verordnet werden müssen.

Zu hören war auch der Einwand, dass es für Menschen mit kognitiven Einschränkungen schwer zu begreifen sein könne, wenn sie plötzlich keine ausgedruckte Verordnung mehr bekommen. Dr. Helmig meinte jedoch: „Die elektronische Verordnung wird das Papierrezept ablösen, aber voraussichtlich nicht komplett ersetzen.”

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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