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4. August 2021
Redaktion

Schreiben an die Politik: ZVOS benennt fünf Wahlprüfsteine

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl hat der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) in einem Schreiben an ausgewählte Politiker fünf Wahlprüfsteine formuliert. Der ZVOS fordert unter anderem eine Reform der Präqualifizierung, die Schaffung neuer Rahmenbedingungen für Hilfsmittelverträge, die vollständige Anbindung der OST-Betriebe an die Telematik-Infrastruktur und die gesetzliche Verankerung der Systemrelevanz der Orthopädieschuhtechnik. Zudem regt der ZVOS an, bei bestimmten orthopädieschuhtechnischen Folgeversorgungen auf die ärztliche Verordnung zu verzichten.



Foto: Frinx/Adobe Stock

Reform der Präqualifizierung
Die Systematik der Präqualifizierung sei enorm überreguliert und bürde den Betrieben neben großen finanziellen auch bürokratischen Aufwand auf, erläutert der ZVOS in dem Schreiben. „Betriebsbegehungen im Abstand von fünf Jahren und dazu noch zwei Überwachungen innerhalb von 20 Monaten sind im deutschen Gesundheitssystem einmalig und schränken in erheblicher Weise die berufliche Ausübung des Orthopädieschuhmachermeister/innen ein“, so der ZVOS. Um eine qualitative Versorgung sicherzustellen, sei es völlig ausreichend, die Voraussetzungen der Präqualifizierung alle fünf Jahre von einer zertifizierten Stelle zu prüfen.

Schaffung neuer Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung (Reformierung des § 127 SGB V)
Um den Bedarf an Hilfsmitteln bei einer stetig alternden Gesellschaft und im Hinblick auf den Fachkräftemangel zu sichern, sei es zwingend notwendig, den bestehenden Rechtsrahmen für eine qualitätsorientierte, wirtschaftliche und sozial ausgewogene Hilfsmittelversorgung zu ändern. „Die bestehende Rahmenbedingung für Hilfsmittelverträge (§ 127 SGB V) reicht dafür gerade nicht aus; sie hat inzwischen zu viele, nicht aufeinander abgestimmte Rechtsänderungen erfahren“, schreibt der ZVOS.

Ärztlicher Unterversorgung entgegenwirken
Durch den demographischen Wandel steige die Anzahl der Versorgungen. „Diese Entwicklung macht auch vor der Ärzteschaft keinen Halt. Deshalb ist es notwendig, in Teilen auf die ärztliche Verordnung zu verzichten“, so der ZVOS. Dies gelte vor allem bei Folgeversorgungen ohne Änderung der Indikation. Modellprojekte hätten bereits gezeigt, dass diese Versorgungsform erfolgreich umgesetzt werden kann.

Systemrelevanz gesetzlich verankern
Mit Blick auf die Corona-Pandemie fordert der ZVOS, die Orthopädieschuhmacher/innen in weiteren gesetzlichen Regelungen ausdrücklich als systemrelevant zu benennen.

Digitalisierung/Anbindung an die Telematik-Infrastruktur
In seinem Schreiben an die Politik zeigt der ZVOS auf, wie wichtig eine vollständige Anbindung der Orthopädieschuhmacher/-innen an die Telematik-Infrastruktur ist: „Die digitale Verarbeitung aller Daten sowie die Kommunikation mit anderen Beteiligten im Gesundheitswesen und die Möglichkeit der Nutzung der elektronischen Patientenakte stellt die zukünftige Grundlage für eine schnelle und qualitätsgerechte Versorgung der Versicherten dar. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsbedingungen wichtiger Bestandteil ist“.

In der Septemberausgabe der Orthopädieschuhtechnik lesen Sie ein Interview mit ZVOS-Präsident Stephan Jehring zu den aktuellen gesundheitspolitischen Themen und Vorhaben des ZVOS.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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