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20. März 2020
Redaktion

Sanitätshäuser und OST-Betriebe brauchen Schutzausrüstung und Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Task-Force COVID-19 mahnt die zentrale Versorgung von Sanitätshäusern und orthopädie(schuh)technischen Werkstätten mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln durch das Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) an. Zudem müsse der Zugang zu Patienten in stationären Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen garantiert sein, zum Beispiel durch Erteilung entsprechender Berechtigungen.

Foto: Alfredo/Adobe Stock

Als systemrelevante Institutionen werden Sanitätshäuser und Orthopädie-(Schuh)Techniker flächendeckend von Betriebsstilllegungen ausgenommen werden. Allerdings sind bundeseinheitliche und unbürokratische Regelungen zur Kindernotfallbetreuung für Mitarbeiter in Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Betrieben dringend erforderlich, so Task-Force COVID-19.

Genau wie Arztpraxen, Kliniken und Apotheken sind Sanitätshäuser und orthopädie(schuh)technische Betriebe zur Aufrechterhaltung einer grundlegenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich, argumentiert die Task Force. Als systemrelevante Einrichtungen sind sie gerade auch unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie darauf angewiesen, mit medizinischer Infektionsschutzausrüstung sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet zu werden. Zurzeit ist die Beschaffung der entsprechenden Materialien auf dem freien Markt unmöglich und die Vorräte der Gesundheitsbetriebe sind großteils aufgebraucht. Die Task-Force COVID-19 fordert deshalb, Sanitätshäuser und orthopädie(schuh)technische Betriebe in die zentrale Versorgung von medizinischen Einrichtungen einzubeziehen, die über den Krisenstab des BMI und des BMG abgewickelt wird.

Bereits jetzt könne in vielen Häusern eine Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst mit elementarer Schutzausrüstung wie Mund- und Nasenschutz nicht mehr sichergestellt werden. Außerdem finde ein großer Teil der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten, Pflegebetten, Rollstühlen, Stomaversorgung, orthopädie(schuh)technische Interimsversorgungen nach einer Operation etc. im häuslichen Umfeld statt, ebenso in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – zum Beispiel auch nach Unfällen, Operationen und bei dringend behandlungsbedürftigen Krankheitsbildern. Ohne Schutzausrüstung zu arbeiten, gefährde nicht zuletzt die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Es müsse gewährleistet sein, dass orthopädie(schuh)technische Werkstätten und Sanitätshäuser von geplanten Betriebsstilllegungen nicht betroffen sind, fordert Task Force COVID-19. Sie seien  Apotheken gleichzustellen und auf die Liste der Betriebe und Institutionen zu setzen, die zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus müsse gesichert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanitätshäuser bzw. des Gesundheitshandwerks auch weiterhin Zugang zu Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen erhalten.

Schlussendlich brauche es bundeseinheitlich klare Regelungen zur Kindernotbetreuung für die Mitarbeiter in Sanitätshäusern und OST-Betrieben. “Angehörige, die ihre Arbeit in Betrieben des Gesundheitshandwerks ausüben, zählen zur kritischen Infrastruktur und benötigen Zugang zu unbürokratischer Beantragung”, so Task Force COVID-19.

Task-Force COVID-19
In der Task-Force COVID-19 haben sich folgende Verbände zusammengeschlossen:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
EGROH eG
Nowecor
RSR Reha-Service-Ring
rehaVital
Gesundheitsservice GmbH
Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.
Sanitätshaus Aktuell AG
Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS)

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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