Neuer Rahmenplan zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser betont die Bedeutung der Modernisierung: „Für das Gelingen des Transformationsprozesses brauchen wir gut qualifiziertes Ausbildungspersonal, das die künftigen Fachkräfte auf die Arbeitswelt von morgen vorbereitet. Ausbilderinnen und Ausbilder in der Berufsbildung sind die Garanten der Qualität. Der neue Rahmenplan leistet einen aktiven Beitrag zu dieser Qualitätssicherung. Er setzt einheitliche und zeitgemäße Standards für die Durchführung von Lehrgängen auf dem Weg zur Ausbildereignungs-Prüfung.“
Der neue Rahmenplan wurde von einem Fachbeirat mit Sachverständigen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen unter der Leitung des BIBB erarbeitet. Initiiert wurde die Aktualisierung durch eine Weisung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Gründe für die Überarbeitung des letztmalig 2009 erneuerten Rahmenplans liegen laut BIBB in den vielfältigen Herausforderungen und Veränderungen der Arbeitswelt, denen auch die berufliche Bildung unterworfen ist. Durch die Modernisierung sollen vor allem folgende Themen gestärkt werden:
- Aspekte der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit,
- Sicherung des Fachkräftenachwuchses unter Berücksichtigung des demografischen Wandels,
- die Rolle des Ausbildungspersonals als Lernbegleitung,
- lernaktivitätsfördernde und gestaltungsoffen formulierte Ausbildungsmethoden,
- Einsatz von digitalen Lernmedien sowie virtuellen und hybriden Lernumgebungen,
- Berücksichtigung und Umgang mit der Heterogenität der Auszubildenden,
- Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt sowie die Entwicklung interkultureller Kompetenz,
- Förderung der sozialen und persönlichen Entwicklung der Auszubildenden und
- die Möglichkeiten des – auch digitalen – Ausbildungsmarketings.
Die empfohlene Lehrgangsdauer bleibt bei insgesamt 115 Unterrichtsstunden. Der Fachbeirat berücksichtigte jedoch aktuelle Entwicklungen und empfiehlt die Aufteilung in nicht weniger als 90 Unterrichtsstunden in Präsenz- oder Distanzunterricht sowie nicht mehr als 25 Stunden tutoriell angeleitete Selbstlernphasen.