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8. Januar 2020
Redaktion
GKV-Spitzenverband

Neue Festbeträge für Einlagen und Kompressionstherapie

Der GKV-Spitzenverband hat am 18. Dezember 2019 neue Festbeträge für Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie beschlossen. Diese treten am 1. April 2020 in Kraft, wobei für die Anwendung der neuen Festbeträge der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich ist.
Festbetrag
Foto: domoskanonos/fotolia

Bei den Festbeträgen handelt es sich um Nettobeträge. Sie sollen sämtliche Kosten umfassen, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Produkte entstehen (Material- und Herstellungskosten, Maßabdruck/Formabdruck, Einweisung in die Handhabung der Produkte, ggf. notwendige Nacharbeiten, Gemeinkosten, Lohn der Mitarbeiter, Lohnnebenkosten, Gewinn, Versicherungen/Beiträge, Kundenempfang, Rezept-Dokumentation und Abrechnung, Beratung, Maßnahmen, Größenauswahl, Anprobe und Abgabe des Hilfsmittels und Aushändigung der Gebrauchsanweisung).

Zu den geänderten Festbeträgen haben sich einige Verbände zu Wort gemeldet. “Der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik sieht die Anpassung der Festbeträge als längst überfällig an”, so Präsident Stephan Jehring. Im Stellungnahmeverfahren habe der ZVOS bereits im Oktober 2019 darauf verwiesen, dass mit der derzeitigen Höhe der neuen Festbeträge eine generelle aufzahlungsfreie Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht möglich ist.

Nach Auffassung des Bundesinnungsverband Orthopädietechnik (BIV-OT) sind auch die neuen Festbeträge der Höhe nach nicht ausreichend. Gerade im Einlagenbereich seien zudem die Strukturen der Produktgruppe nicht an die modernen Versorgungsstandards angepasst worden. Beides habe der BIV-OT auch in seinen Stellungnahmen an den GKV-Spitzenverband thematisiert.

„Wir begrüßen es, dass der GKV-Spitzenverband die Festbeträge an die veränderte Marktlage anpasst, geben aber zu bedenken, dass die vorgenommenen Anhebungen die realen Kostensteigerungen in den Betrieben nicht abdecken“, erklärt Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier. Insbesondere mit der 2017 in Kraft getretenen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) seien für die Industrie und die Leistungserbringer erhebliche zusätzliche Bürokratiekosten verbunden. Gemeinsam mit der Inflationsrate sorgten diese für Kostensteigerungen im zweistelligen Bereich.

Die Eurocom kritisiert zudem, dass der GKV-Spitzenverband mit einem deutlich verringerten Stundenverrechnungssatz der Sanitätsfachhändler kalkuliere. „Die Absenkung impliziert, dass weniger geschultes Fachpersonal für die Beratung der Patienten zur Verfügung steht. Das steht nicht nur im Widerspruch zur sonst geforderten Wirtschaftlichkeit, sondern auch zum Patientenwillen“, kommentiert Hagemeier.

Zu den neuen Festbeträgen für Einlagen

Zu den neuen Festbeträgen für Hilfsmittel zur Kompression

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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