Mehrfache Verträge für eine Produktgruppe vermeiden
Als Beispiel nennt die Barmer einen Orthopädieschuhtechniker, der bisher am Vertrag über den ZVOS teilgenommen hat. Nach der Auflösung des ZVOS hat sich der OSM mit seinem Beitrittswunsch zu einem Anschlussvertrag PG 31 sowohl an seine Landesinnung als auch an eine andere Innung/Verband/Gruppierung gewandt. Beide haben ihn für ihren Vertrag zur PG 31 als Vertragspartner an die Barmer gemeldet.
Welche Barmer-Verträge für den jeweiligen Betrieb gültig sind, könne man über den Vertragsmanager „MIP“ erkennen. Man könne aber auch die eigenen gültigen Vertragsteilnahmen bei der Innung bzw. dem Verband oder der Gruppierung erfragen.
Liegt eine mehrfache Vertragsanmeldung vor, muss die Innung/ Verband/ Gruppierung, welche den Betrieb angemeldet hat, auch die Abmeldung vornehmen, erklärt die Barmer. Nur wenn man den Beitrittsvertrag direkt und eigenständig mit der Barmer abgeschlossen habe, könne man auch die Abmeldung von dem Vertrag eigenständig vornehmen.
In diesem Fall sollen sich Leistungserbringer per E-Mail mit dem Betreff „Kündigung wegen mehrfacher Vertragsteilnahme“ an Hilfsmittelmanagement@barmer.de wenden und der Barmer den Leistungserbringergruppenschlüssel des Vertrages mitteilen, den sie kündigen wollen.