Kritik an Wegfall der unbedingten persönlichen Beratung
Die persönliche Beratung habe bisher dafür gesorgt, dass die Versicherten über die jeweils geeigneten und notwendigen Hilfsmittel aufgeklärt wurden. Die aktuellen Änderungen der Mindeststandards im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes nehmen Patientenrisiken in Kauf, betont die DGIHV.
„Der GKV-Spitzenverband ignoriert bislang fachlich begründete Stellungnahmen und wendet sich somit gegen eine qualitätsgesicherte und auf Expertenstandards basierende Versorgung. Eine persönliche medizinische Beratung ist aus medizinischen Gesichtspunkten zur Vermeidung von Fehlversorgungen und Komplikationen zwingend erforderlich“, erklärt Univ.-Prof. Dr. med. habil. Wolfram Mittelmeier, 1. Vorsitzender der DGIHV, Klinikdirektor der orthopädischen Klinik und Poliklinik in Rostock.
Stellungnahmen der Fachgesellschaften
In zwei gemeinsamen Stellungnahmen begründen die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST), die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), die Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS), das Deutsche Netzwerk Lymphologie e.V. (lymphologicum), die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) der DGOU sowie der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) ihre Kritik an der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen PG 05 Bandagen und PG 17 Kompressionstherapie ausführlich.
Dabei erläutern die Verbände, weshalb eine nicht-persönliche Beratung – z.B. mittels digitaler Beratungsformen – aus fachlicher Sicht unzureichend ist, einer Hilfsmittelversorgung unter qualitativen Gesichtspunkten nicht gerecht wird und Risiken für den Versicherten beinhaltet.
Die gemeinsamen medizinischen Stellungnahmen finden Sie hier: