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24. Januar 2023
Redaktion
Eurocom

Kostensteigerungen: Gesetzgeber und Krankenkassen gefordert

Die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen Eurocom hat angesichts explodierender Kostensteigerungen in der Hilfsmittelbranche ein Positionspapier vorgelegt. "Wollen wir in Deutschland weiterhin eine den individuellen Patientenbedürfnissen entsprechende medizinisch sachgerechte und qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung ermöglichen, muss jetzt gehandelt werden!", betont Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.
Foto: kebox/Adobe Stock

„Die derzeit massiven und umfassenden Kostensteigerungen gefährden den Mittelstand, vor allem aber die Versorgungssicherheit mit medizinischen Hilfsmitteln, auf die Millionen Menschen in Deutschland angewiesen sind. Um dies zu verhindern, stehen Gesetzgeber und Krankenkassen in besonderer Verantwortung, damit Hilfsmittel dem Gesundheitsmarkt und schlussendlich dem Patienten kostendeckend zur Verfügung gestellt werden können“, so Hagemeier.

Die Eurocom sieht die Lage als äußerst ernst an und warnt: „Die Inflation mit ihren nachgelagerten Effekten, extrem gestiegene Energiepreise, gestörte Lieferketten, höhere regulatorische Anforderungen sowie der Fach- und Arbeitskräftemangel verstärken sich wechselseitig und verursachen drastische Kostensteigerungen. Die Folge: Konnten die Unternehmen in der Vergangenheit die nur in einzelnen Bereichen auftretenden Kostensteigerungen noch abfedern, birgt deren Ausweitung auf nunmehr fast alle Bereiche die Gefahr in sich, dass die Produktion von Hilfsmitteln nicht mehr wirtschaftlich ist.“ Betroffen seien sämtliche Mitglieder der Eurocom. Wie die Mitgliederversammlung 2022 ergab, befürchtet schon jetzt jedes dritte Unternehmen, dass es zu Engpässen in der Versorgung kommen wird.

 

 

Gesetzgeber und Krankenkassen sind gefordert

Während Preise in anderen Branchen kurzfristig erhöht werden können, ist diese Flexibilität in der Hilfsmittelbranche aufgrund der komplexen Vertragsstrukturen zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter im Rahmen des Sachleistungsprinzips stark eingeschränkt, verdeutlicht die Eurocom. Vergütungsvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern sind in der Regel über mehrere Jahre fest vereinbart. Für sie gibt es keine automatischen Preissteigerungen in besonderen Ausnahmesituationen. 83 Prozent der Eurocom-Mitglieder geben dementsprechend an, die reellen Kostensteigerungen gar nicht oder nur teilweise an den Markt bzw. an die Leistungserbringer weitergeben zu können.

Aus Sicht der Eurocom liegt es in der aktuellen Situation in erster Linie in der Hand der Krankenkassen, Risiken von Versorgungsengpässen und Qualitätseinbußen in der Versorgung der Versicherten zu verhindern, indem sie Festbeträge und Vertragspreise im Hilfsmittelbereich um mindestens den jährlichen Inflationsausgleich anpassen. Zudem seien gesetzgeberische Interventionen notwendig, die sicherstellen, dass Hilfsmittelhersteller benötigte Rohstoffe und eine ausreichende Energieversorgung beziehen und vor allem, dass sie ihre Produkte kostendeckend dem Gesundheitsmarkt zur Verfügung stellen können. „Denn wer die wie im Koalitionsvertrag festgeschriebene „High-Medizintechnik made in Germany“ will, der muss in Krisenzeiten die Rahmenbedingungen entsprechend anpassen und die verantwortlichen Akteure zum Handeln auffordern“, so Hagemeier.

Zum Eurocom-Positionspapier „Mittelstand schützen, Versorgung sichern“ (PDF)

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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