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30. November 2023
Redaktion
Hilfsmittelversorgung

Wir versorgen Deutschland fordert Leitverträge

Angesichts der alternden Bevölkerung braucht Deutschland eine nachhaltige Reform der Hilfsmittelversorgung, um die steigenden Patientenzahlen auch künftig angemessen versorgen zu können, sagt das Bündnis Wir versorgen Deutschland (WvD). Das Konzept der Leitverträge von WvD sichere dabei die Qualität, den Bürokratieabbau und das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Versorgung. Zugleich warnt das Bündnis vor hohen Folgekosten durch eine mögliche Rückkehr zu Ausschreibungen.
Kirsten
Foto: WvD
Kirsten Abel und Patrick Grunau.

„Leitverträge sorgen für einen fairen Wettbewerb nach einheitlichen Standards – im Interesse der gesetzlich Versicherten“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. In den letzten Jahren sei durch das bestehende System ein teurer Bürokratiewirrwarr aus mehr als 1.000 Verträgen gewachsen.

„Zugleich haben Patientinnen und Patienten den Überblick über die ihnen zustehenden Leistungen längst verloren. Vergleichen können sie schon gar nicht. Leitverträge dagegen schaffen klare Bedingungen – auch für alle Mitbewerber im Markt“, so Abel und Grunau.

Damit entstehe Transparenz ganz im Sinne des europäischen Wettbewerbs sowie eines hohen Qualitätsstandards im Gesundheitswesen in Deutschland. Das von WvD vertretene Reformkonzept sorge zudem für einen effektiven Bürokratieabbau, spare Verwaltungskosten und setze Ressourcen für die eigentliche Versorgung der Versicherten frei.

"Irreführende Zahlenspielereien der Krankenkassen"

Die Krankenkassen würden in der aktuellen Reformdiskussion mit irreführenden Zahlen Nebelkerzen werfen, statt in einen offenen und ehrlichen Dialog einzutreten – dies sei nicht hinnehmbar, betonen Abel und Grunau. „Die Datenlage zeigt, dass die Abweichung bei den durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten der Hilfsmittelausgaben zwischen der Zeit vor (2007-2018) und den vier Jahren nach der Abschaffung von Ausschreibungen gerade mal etwa ein Prozent beträgt“, so die Generalsekretäre.

Man müsse die Ausgabenlage in ihrer Gesamtheit betrachten und nicht auf Kostensteigerungen bei Nischenprodukten wie Elektrostimulationsgeräten verweisen und dadurch fälschlicherweise suggerieren, es gäbe exorbitante Kostensteigerungen bei Hilfsmitteln seit Ende der Ausschreibungen. „Diese Irreführung der Krankenkassen grenzt aus unserer Sicht hart an einer bewussten Desinformation von Politik und Öffentlichkeit“, ergänzen Abel und Grunau.

Die Gründe für die wachsenden Ausgaben im Hilfsmittelbereich seien vornehmlich im demografischen Wandel zu suchen. So entfallen etwa die Hälfte der Ausgaben im Hilfsmittelbereich auf Menschen über 65 Jahre, deren Zahl allein zwischen 2007 und 2022 um 13,3 Prozent gestiegen sei und weiter steigen werde.

„Wir haben es mit einer zunehmend älteren Bevölkerung zu tun, die länger im Erwerbsleben verbleibt. Damit verbunden sind höhere Erkrankungszahlen – zum Beispiel Gelenkverschleiß, Diabetes, Tumore“, erläutern Abel und Grunau. „Um den Betroffenen Mobilität und Arbeitsfähigkeit zu erhalten, steigt der Bedarf an Hilfsmitteln wie Orthesen, Prothesen und orthopädischen Einlagen.“

Zugleich habe die Vergangenheit gezeigt, dass Ausschreibungen auf diese Kostenentwicklungen keinen Einfluss haben. Ein Blick in die einschlägigen Statistiken mache deutlich, dass weder die Einführung von Ausschreibungen in 2007 noch ihre Abschaffung in 2019 einen nachweislichen Effekt auf die Ausgabenentwicklung bei Hilfsmitteln hatten.

 

Ausschreibungen als Gefahr für Qualität und Wirtschaftlichkeit

„Mit großer Sorge blicken wir vor diesem Hintergrund auf die vom GKV-Spitzenverband geforderte Rückkehr zu Ausschreibungen, die angeblich zu Kostensenkungen und größerer Wirtschaftlichkeit im Bereich Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen führen soll“, erläutern Abel und Grunau. Das Gegenteil sei der Fall: Ausschreibungen gefährden sowohl die Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit in der Versorgung.

Werde in der Folge von Billigausschreibungen etwa eine Diabeteserkrankung nicht adäquat versorgt, drohten hohe Folgekosten zum Beispiel durch die Entstehung eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) bis hin zur Amputation mit zusätzlichen Behandlungen und Belastungen für die Betroffenen sowie Mehraufwänden in der Pflege. Während zum Beispiel die konservative Versorgung mit Einlagen zum Schutz vor einem DFS gerade einmal Kosten von 113,86 Euro pro Halbjahr verursacht, liegen diese für die Versorgung eines DFS bei etwa 1.300 Euro pro Quartal.

„Ausschreibungen haben sich sowohl als schädlich für Patientinnen und Patienten als auch als unwirtschaftlich herausgestellt“, so Abel und Grunau weiter. „Daher hat der Gesetzgeber 2019 die Abschaffung der Ausschreibungen auch zu Recht mit dem Risiko für die Versorgungsqualität und dem gescheiterten Qualitätswettbewerb begründet. Vor diesem Hintergrund darf es nun kaum vier Jahre später keine Rückkehr zur Ausschreibungspraxis geben.“

Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes, unnötige Bürokratie abzubauen und einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz für Hilfsmittel einzuführen, begrüße WvD dagegen ausdrücklich.

Weitere Infos

Das Positionspapier und weitere Informationen zum Reformkonzept von WvD finden Sie hier.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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