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6. Februar 2024
Redaktion
BVMed begrüßt Verabschiedung der Digitalgesetze

Hilfsmittel-Leistungserbringer nicht ausbremsen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Verabschiedung des Digital-Gesetzes (DigiG) und Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes (GDNG) am 2. Februar 2024 im Bundesrat. „Damit haben wir eine klare gesetzliche Verankerung zahlreicher in der Digitalisierungsstrategie definierter und sinnvoller Maßnahmen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. 
Foto: BVmed

Das GDNG ermögliche allen relevanten Stakeholdern im Gesundheitswesen eine erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten – für Forschungszwecke zur Entwicklung von Innovationen und zur Verbesserung von Gesundheitsprodukten.

Das DigiG bringe Verbesserungen durch die Einführung der Opt-Out-Möglichkeit zur elektronischen Patientenakte (ePA) und durch Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität. Die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf höhere Medizinprodukteklassen sowie die Benennung von Telemonitoring als weitere Versorgungsmöglichkeit bewertet der BVMed ebenfalls positiv.

„Digitale Gesundheit wird dann erfahrbar, wenn anhand von Datennutzung digital versorgt, nicht wenn nur digital administriert wird. Beide Gesetze setzen hierfür wichtige Grundpfeiler”, sagt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov:

Regelungen zu DiGA "überkomplex"

Kritisch sieht der BVMed, dass die Regelungen zur Markteinführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) mittlerweile überkomplex seien. Einige Regelungen im DigiG führten zu maßgeblichen Änderungen und damit zu einer immer größeren Planungsunsicherheit bei den Herstellern.

„Bei den erfolgsabhängigen Preisbestandteilen zeichnet sich schon heute ab, dass es ein herausforderndes Thema in der Umsetzung sein wird“, resümiert Natalie Gladkov. „Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber von einer 14-tägigen Testphase für DiGA wieder Abstand genommen. Dies hätte im Widerspruch zu den Grundprinzipien unseres Systems gestanden.“

Bei künftigen Digitalisierungsgesetzen müsse wieder auf eine innovationsfreundlichere Ausgestaltung geachtet werden, um das Potenzial von digitalen Lösungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung besser zu nutzen, mahnt der BVMed.

Hilfsmittel-Leistungserbringer nicht benachteiligen

Unverständlich ist für den BVMed nach wie vor, dass sonstige Leistungserbringer, insbesondere die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen, im Gesetz nicht ausreichend mitbedacht und aus seiner Sicht sogar im Hinblick auf die Verschiebung der Fristen für die E-Verordnung ausgebremst werden.

„Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen so schnell wie möglich an die Telematikinfrastruktur angebunden werden und E-Rezepte ausstellen und E-Verordnungen nutzen dürfen“, so die BVMed-Forderung. Für letzteres ist aktuell eine verpflichtende Einführung erst zum 1. Juli 2027 vorgesehen.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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