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1. Dezember 2021
Redaktion

HDE-Rechtsgutachten: 2G-Regelungen im Einzelhandel verfassungswidrig

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die 2G-Regel für den Einzelhandel für verfassungswidrig. Ein vom HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr komme zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig seien. 

Foto: Bihlmayerfotografie/Adobe Stock

Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen. „2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth weiter. Mit 2G drohten vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent, viele Handelsunternehmen wären in der Folge in ihrer Existenz bedroht.

Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige, sehe insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liege demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Zudem seien 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichte.

HDE fordert umfassende Entschädigungsregelungen
Sollten die 2G-Regelungen im Einzelhandel dennoch eingeführt werden, fordert der HDE deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. „Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, so Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von zirka einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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