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18. Mai 2021
Redaktion

GMS empfiehlt Rücknahmevereinbarung für Altware

Der GMS Verbund empfiehlt eine gemeinsame Aktion von Handel und Lieferanten, um die Saison Frühjahr/Sommer 2022 zu retten. Damit soll der Warendruck aus dem Markt genommen werden.

Foto: GMS

Durch Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern sollte die Rücknahme der modischen Ware durch die Lieferanten zum Restwert nach Überbrückungshilfe III geregelt und damit der Warendruck aus dem Markt genommen werden, schlägt GMS vor. Korrespondierend sollten sich die Händler zu angemessenen Ordervereinbarungen verpflichten, um im Gegenzug ausreichende Ordervolumen bei den Lieferanten zu sichern. Dadurch werden die Konsumenten mit neuer, aktueller Ware versorgt, was auch für einen gelungenen Neustart des Einzelhandels nach der Pandemie erforderlich sei.

Die Händler halten aufgrund der Schließungen enorme Warenbestände in den Geschäften vor, so die Kölner Verbundgruppe. Diese Lagerüberhänge führten dazu, dass die Ware zu früh und stark reduziert angeboten werde. Durch den massiven Preisdruck schwinde die Marge im ohnehin stark betroffenen Einzelhandel. Die Abschreibungsmöglichkeit des Einzelhandels im Rahmen der Überbrückungshilfe III habe zwar kurzfristig die Liquiditätssituation im Einzelhandel verbessert. Werde die Ware nun aber über dem Buchwert verkauft, führe dies im Einzelfall zu Rückzahlungen der bereits erhaltenen Überbrückungshilfe III und der Ertrag tendiere gegen Null. Nach der langen Schließung sei der Einzelhandel jedoch auf Erträge dringend angewiesen, um überleben zu können. Davon abgesehen seien auch die Lieferanten auf neue Order angewiesen, um überleben zu können. Orderrückgänge von 40 Prozent oder mehr seien ohne die dargestellte Lösung aufgrund der vollen Lager zu erwarten. Das treffe zunächst die Lieferanten hart, aber auch der Handel brauche stabile Lieferanten, um den Kunden ein vielfältiges Angebot präsentieren zu können.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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