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9. Januar 2024
Redaktion
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

GKV-Spitzenverband zieht ernüchternde Bilanz

Der dritte Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zeigt: Die „Apps auf Rezept“ kommen langsam in der Versorgung an. Im Berichtszeitraum vom 1. September 2020 bis 30. September 2023 wurden rund 374.000 DiGA in Anspruch genommen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat dafür 113 Millionen Euro bezahlt. Damit haben sich im Vergleich zum Vorjahr Inanspruchnahme und Ausgaben mehr als verdoppelt, teilt der GKV-Spitzenverband mit.
Frau
Foto: mrkarlph/Adobe Stock

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes gelingt es bei der Mehrzahl der DiGA nach wie vor nicht, einen positiven Effekt auf die Versorgung der Patienten nachzuweisen. Gleichzeitig steigen die Preise weiterhin. Der durchschnittliche Herstellerpreis bei Aufnahme für eine DiGA im ersten Jahr erhöhte sich gegenüber dem ersten Berichtsjahr um knapp 46 Prozent auf 593 Euro.

 

Steigende Quote fehlender Nutzennachweise

Der Anteil der DiGA, die bei ihrer Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog bereits einen Nutzen nachweisen konnten, ist stark gesunken. Während im ersten und zweiten Berichtsjahr jeweils ein Viertel der neu zugelassenen DiGA einen Nutzen vorweisen konnten, war dies im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 lediglich eine einzige von 19 aufgenommenen DiGA. Im gesamten Berichtszeitraum konnte damit nur jede fünfte DiGA zu Beginn ihrer Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis einen Nutzen für die Patienten nachweisen.

Steigende Preise

Dennoch steigen die Preise, wie der GKV-Spitzenverband berichtet. Im ersten Jahr nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog können die herstellenden Unternehmen beliebig hohe Preise für die DiGA festlegen. Diese müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Im ersten Berichtsjahr vom 1. September 2020 bis 30. September 2021 waren die Herstellerpreise bei Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis im Durchschnitt bei 407 Euro gestartet. Die Startpreise der neu aufgenommenen DiGA lagen im zweiten Berichtsjahr bei durchschnittlich 557 Euro und im dritten Jahr bei 593 Euro.

Dem gegenüber stehen die zwischen den Herstellern und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Vergütungsbeträge, die ab dem 13. Monat nach Zulassung gelten. Bis einschließlich September 2023 sind 16 Vergütungsbeträge in Kraft getreten. Sie liegen im Durchschnitt bei 221 Euro pro Quartal und damit bei weniger als der Hälfte der beliebig festgesetzten Herstellerpreise im ersten Jahr.

„Der Bericht zeigt, dass die beliebige Preisfestsetzung bei den DiGA zu einer mangelnden Wirtschaftlichkeit führt. Insbesondere die Preishöhe von DiGA auf Probe ist unangemessen und unverhältnismäßig gegenüber der Vergütung anderer Leistungen der GKV und DiGA mit einem nachgewiesenen Nutzen“, erklärt der GKV-Spitzenverband.

GKV-Spitzenverband fordert Änderungen

Der GKV-Spitzenverband fordert drei Anpassungen der Rahmenbedingungen:

  1. Es dürfen ausschließlich DiGA mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen und echten Mehrwerten aufgenommen werden. Zulassungsregeln und Rahmenbedingungen müssen mit anderen Leistungsbereichen harmonisiert werden.
  2. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit muss gewahrt werden. Mit dem ersten Tag der Aufnahme in die Versorgung müssen angemessene, am Patientennutzen orientierte Preise gelten.
  3. DiGA müssen in die Versorgungspfade integriert werden. Dafür muss das Digitalisierungspotenzial bei der Behandlung und der Vernetzung über Leistungssektoren hinweg genutzt werden.

 

 

 

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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