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16. Juni 2021
Redaktion

Gelenkersatz bei Kniearthrose: IQWiG legt Entscheidungshilfe vor

Das IQWiG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Entscheidungshilfe zu Gelenkersatzoperationen bei Kniegelenkarthrose erstellt. Diese soll Betroffene dabei unterstützen, sich gemeinsam mit ihrem Arzt für oder gegen bestimmte Behandlungsoptionen bei Kniegelenkarthrose zu entscheiden. Die Entscheidungshilfe ist Teil des gesetzlich vorgesehenen Zweitmeinungsverfahrens bei festgelegten planbaren Operationen.. 



Foto: sebra/Adobe Stock

Die jetzt vorgelegte Entscheidungshilfe des IQWiG beschreibt die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten bei Kniearthrose. Sie soll Patienten bei der Entscheidung zwischen Kniegelenkersatzoperation und konservativen Therapien unterstützen.

„Ein Gelenkersatz kann fortgeschrittene Kniearthrose bei den meisten Betroffenen sehr wirksam lindern – aber natürlich hat so ein großer Eingriff auch Risiken. Zudem wissen wir aus Studien, dass eine gute konservative Behandlung helfen kann, eine Operation mehrere Jahre hinauszuzögern oder sogar ganz zu vermeiden. Unsere Entscheidungshilfe soll die wichtigsten Alternativen aufzeigen und das ausführliche Gespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt unterstützen“, betont Roland Büchter aus dem IQWiG-Ressort Gesundheitsinformation.

Ergänzende Informationen zu Nachoperationen
Etwa fünf bis zehn Prozent der eingesetzten künstlichen Kniegelenke werden innerhalb von zehn Jahren nachoperiert. Dabei lässt sich auch die Frage, ob bei Problemen mit der Prothese wirklich ein zweiter Eingriff nötig ist, nicht immer leicht beantworten. Daher gibt es für die Nachoperation ebenfalls das Recht auf eine zweite Meinung. Für diese Situation hat das IQWiG in der Rubrik „Mehr Wissen“ auf der IQWiG-Website gesundheitsinformation.de einen eigenen Text mit dem Titel „Probleme mit der Knieprothese: Wann ist eine Nachoperation nötig?“ erstellt, das ausführlich beschreibt, wann eine Nachoperation tatsächlich notwendig ist oder doch vermieden werden könnte.

Das Zweitmeinungsverfahren
Die Entscheidungshilfe ist ein Baustein des seit 2015 gesetzlich festgelegten Zweitmeinungsverfahrens. Das bedeutet: Ein Arzt, der einen planbaren Eingriff empfiehlt, muss die Betroffenen auf ihr Recht hinweisen, diese Behandlungsentscheidung noch einmal kostenfrei mit Spezialisten einer anderen Praxis oder Klinik besprechen zu können.

Für welche planbaren Eingriffe das Zweitmeinungsverfahren gilt, entscheidet der G-BA. Bislang besteht ein vom G-BA geregelter Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien), bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien), arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk und bei Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom.

Zur IQWiG-Entscheidungshilfe Gelenkersatz bei Kniearthrose

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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