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20. November 2023
Redaktion
Adipositas

G-BA schafft Voraussetzungen für DMP

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Voraussetzungen für ein strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) Adipositas für Erwachsene geschaffen. Der Krankheitsverlauf der chronischen Erkrankung soll durch ein strukturiertes, bedarfsorientiertes und leitliniengerechtes Angebot positiv beeinflusst und die Lebensqualität der von krankhaftem Übergewicht Betroffenen erhöht werden.
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Foto: fovito/Adobe Stock

Zentral ist es, das zu hohe Körpergewicht zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren. Neben einem differenzierten Behandlungsplan erhalten die DMP-Teilnehmenden auch Schulungsangebote sowie individualisierte Empfehlungen zu Ernährung und Bewegung.

Wer kann sich in ein DMP Adipositas einschreiben?

Die Beurteilungsgrundlage, ob eine Adipositas (krankhaftes Übergewicht) vorliegt, ist der sogenannte Body-Mass-Index (BMI). In das DMP einschreiben können sich Erwachsene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Patienten, bei denen der BMI höher oder gleich 35 ist, ist eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme.

Die DMP-Teilnehmenden müssen sich zudem aktiv beteiligen, um die Therapieziele zu erreichen. Denn grundlegende therapeutische Maßnahmen sind eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten und eine höhere körperliche Aktivität.

Was kann das DMP nicht leisten?

Der G-BA kann in einem DMP nur Leistungen zur Diagnostik und Therapie empfehlen, die auch im regulären ambulanten oder stationären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind. Deshalb können beispielsweise Arzneimittel, die den Appetit zügeln oder Formuladiäten nicht Teil des DMP sein: Sie sind bereits vom Gesetzgeber als GKV-Leistung ausgeschlossen, der G-BA hat hier trotz etwaiger Leitlinienempfehlungen keinen Ermessensspielraum.

Dennoch bietet eine DMP-Teilnahme große Vorteile, gibt der G-BA zu bedenken. Die Patientin oder der Patient wird über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren aufgeklärt und dabei unterstützt, das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Es werden angepasst an die persönliche Situation konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen vereinbart und engmaschig überprüft. Den Ärzten stehen hierfür leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, auch in Hinblick auf etwaige Begleiterkrankungen.

 

Die nächsten Schritte

Bis sich gesetzlich Versicherte in ein DMP Adipositas einschreiben können, bedarf es noch einiger Umsetzungsschritte, an denen der G-BA nicht beteiligt ist – damit hat er auch keinen Einfluss darauf, wie lange sie insgesamt dauern werden. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft, ob der Beschluss des G-BA rechtskonform ist und in Kraft treten kann. Wenn das geschehen ist, können Krankenkassen mit Praxen und Krankenhäusern DMP-Verträge schließen und damit ihren Versicherten das Angebot ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Krankenkasse ein DMP anbieten muss, gibt es jedoch nicht.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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