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26. Juni 2024
Redaktion
Liposuktion bei Lipödem

G-BA informiert über weitere Schritte seiner Beratungen

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) initiierte Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ ist im Zeitplan, teilt der G-BA mit. Aktuell werden die ersten Daten zu den Vor- und Nachteilen der Liposuktion (Fettabsaugung) im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie ausgewertet.
Eingang
Foto: G-BA

Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen. Auf dieser Grundlage wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems. Diese Beratungen werden im kommenden Jahr abgeschlossen.

Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA in Kürze verlängern. „Sie wird nicht auslaufen, bevor der G-BA zum regulären Leistungsanspruch beschlossen hat“, sagt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.

Hintergrund: Erprobung der Liposuktion zur Behandlung des Lipödems
Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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