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26. September 2023
Redaktion
BVMed zu anstehenden Hilfsmittel-Regelungen

Fokus auf Versorgungsqualität und Bürokratieabbau legen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in seiner aktualisierten Arbeitsplanung im Rahmen des Versorgungsgesetzes I Regelungen zur Hilfsmittelversorgung aufzunehmen. „Wir sehen nach den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre einen Nachjustierungsbedarf. Der Fokus sollte dabei auf der Versorgungsqualität, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung der Hilfsmittel-Prozesse liegen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
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Foto: BVMed/Darius Ramazani

Ausschreibungen keine Option

Der BVMed spricht sich aber klar gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen aus, wie sie vom GKV-Spitzenverband gefordert wird. „Ausschreibungen sind keine Option zur Kostendämpfung, sondern gingen zulasten einer qualitätsgesicherten Patient:innenversorgung und sind aus diesem guten Grund abgeschafft worden. Wir sollten die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen“, so Möll.

Der Gesetzgeber habe mit den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken. Dazu gehören aus Sicht des BVMed das Verbot von Ausschreibungen, die Einführung eines Schiedsverfahrens, die Stärkung der Patientenrechte bei der Auswahl des Leistungserbringers durch bessere Aufklärung und Informationen der Krankenkassen. Zudem soll ein Vertragscontrolling die Umsetzung der definierten Qualitätserfordernisse überprüfen.

Nachbesserungsbedarf

Dennoch zeige sich an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf, damit die Ziele des Gesetzgebers, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, erreicht werden, erklärt der BVMed und nennt mehrere Punkte aus seinem jüngst veröffentlichten Positionspapier:

  • Der BVMed fordert die Eindämmung der administrativen Aufwände durch die Schaffung eines Rahmenvertrags. Denn die immensen bürokratischen Aufwände bei der Verwaltung der Hilfsmittel-Versorgungen und -Verordnungen entstehen vor allem durch die Vielfalt kassen- und vertragsspezifischer Einzelregelungen. „Wir brauchen hier einen gemeinsamen Verwaltungsrahmenvertrag, der Regelungen über die administrativen Einzelheiten der Hilfsmittelversorgungen trifft und dabei auf digitale Prozesse setzt“, so BVMed-Expertin Miriam Rohloff.
  • Der BVMed spricht sich zudem für die Stärkung von Qualität und den Zugang zur Hilfsmittelversorgung aus. Hierzu gehöre insbesondere eine klare Auslegung des Hilfsmittelbegriffs, der die ambulante Versorgung – auch unter Einbindung der Pflege – ermöglichen soll. „Andernfalls sehen wir die Bestrebungen zur Ambulantisierung sowie zur Stärkung der Pflege gefährdet“, erklärt der BVMed. Zudem brauche es eine explizite Klarstellung, dass die besonderen Versorgungsbedürfnisse von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder komplexen Behinderungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zu berücksichtigen sind.
  • Um das eingeführte Schiedsverfahren zu stärken, spricht sich der BVMed für die Konkretisierung von Fristen, Abläufen, Inhalten und Zuständigkeiten aus. Zudem sollten unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Marktüblichkeit“ und „Kalkulationsgrundlage“ geklärt werden.

Kostensteigerungen berücksichtigen

Bei der Preisentwicklung sieht der BVMed entgegen den Behauptungen der Krankenkassenseite nur in wenigen Ausnahmefällen Kostensteigerungen. Analysen von öffentlich zugänglichen Vertrags- und Preisinformationen hätten im Verlauf der vergangenen Jahre eine flächendeckende Stagnation bzw. Reduktion der Vertragspreise gezeigt. Als Beispiele nennt der BVMed die Versorgungsbereiche aufsaugende Inkontinenz, Stoma und Rehatechnik.

Berücksichtigt werden müssten zudem die teilweise dramatischen Kostensteigerungen bei Transport, Logistik, Rohstoffen und Energie, die sich unmittelbar auf den Einkaufspreis von Hilfsmitteln auswirken, so der BVMed. Weiterhin sei für die Versorgung qualifiziertes Pflegepersonal erforderlich – auch hier müssen erhöhte Kosten der Hilfsmittel-Leistungserbringer einberechnet werden, unter anderem begründet durch die allgemeine Knappheit des Pflegepersonals sowie steigende Lohnkosten und Inflation. Die Branche spreche sich deshalb zum Ausgleich der Preissteigerungen für eine Werterhaltungsklausel aus.

Zur Entbürokratisierung schlägt der BVMed die Streichung der Kostenerstattungsoption vor und lehnt eine nicht zweckgebundene pauschale Auszahlung an den Pflegebedürftigen ab. Diese ginge nicht nur zulasten der Solidargemeinschaft, sondern auch der Versorgungsqualität.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Die Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre gingen grundsätzlich in die richtige Richtung. Jetzt müssen wir bei Qualitätsaspekten und Entbürokratisierung nachschärfen.“

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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