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1. Dezember 2021
Redaktion

Eurocom zum Koalitionsvertrag: Versorgung mit innovativen Hilfsmitteln stärker ins Visier nehmen

Die europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel (Eurocom) sieht in dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP gute politisch sektorenübergreifende Ansätze für eine verlässliche Gesundheitsversorgung und für die Stärkung der innovativen Gesundheitswirtschaft. Allerdings komme die Hilfsmittelversorgung noch zu kurz.



Foto: Eurocom

Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier erklärt: „Dass der Koalitionsvertrag ein krisenfestes und modernes Gesundheitssystem als zentrales Zukunftsfeld benennt und dabei auf High-Medizintechnik ‚made in Germany‘ setzt, ist ein starkes Signal an die innovative Gesundheitswirtschaft am Standort Deutschland. In der Ausgestaltung der Innovationsabsichten wird es darauf ankommen, den allgemeinen Rahmen auf die konkreten Erfordernisse der Hilfsmittelversorgung zu beziehen. Denn Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung verlassen können. Ohne die mittelständisch geprägte Hilfsmittelindustrie und ihre patientenindividuellen Lösungen wäre der ambulante und stationäre Versorgungsstandard in Deutschland nicht denkbar.“

Bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung sichern
Die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land – verankere der Koalitionsvertrag als politischen Auftrag. „Damit legt die Ampelkoalition eine allgemeine Basis für die Sicherstellung eines unserer zentralen Anliegen: den flächendeckenden Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung für Patientinnen und Patienten,“ kommentiert Hagemeier.

Inwiefern das im Vertrag aufgenommene Transparenzgebot für gesetzliche Krankenkassen, ihre Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenzulegen, zu einer bedarfsgerechten Versorgung beiträgt, bleibe abzuwarten. Ebenso das Vorhaben, den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten. „Eine Verdrängung der Kollektivverträge zugunsten von Selektivverträgen in der Hilfsmittelversorgung sehen wir jedenfalls kritisch. Denn oftmals fördern diese nicht den Qualitätswettbewerb zugunsten einer adäquaten Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern lediglich den Wettbewerb um den niedrigsten Preis“, so die Eurocom-Geschäftsführerin.

Digitalisierung: Hilfsmittelspezifische Anforderungen stärker berücksichtigen
Positiv bewertet die Eurocom Instrumente der Digitalisierungsstrategie, die der Koalitionsvertrag skizziert. Hilfsmittelverordnungen sollen als regelhaft telemedizinische Leistungen ermöglicht werden. Bei der Anbindung sämtlicher Akteure an die Telematik-Infrastruktur, die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts müssen die hilfsmittelspezifischen Anforderungen berücksichtigt werden, fordert die Eurocom. „Die Einführung des E-Rezepts hat einen Haken: Sie ist stark am Prozess für Arzneimittel orientiert. So kann sie zu einem limitierenden Faktor der Hilfsmittelversorgung werden”, erklärt Oda Hagemeier. Die Eurocom fordert eine konsequente digitale Transformation der Rezeptierung, welche die für die Verordnung von Hilfsmitteln spezifischen Erfordernisse berücksichtigt und die ärztliche Therapiehoheit wahrt, indem auch formal die Möglichkeit der begründeten Einzelverordnung erhalten bleibt. “Deshalb brauchen wir ein eigens für Hilfsmittel konzipiertes digitales Verordnungsblatt, das bisherige Bruchstellen behebt und so dem patientengerechten Versorgungsbedarf gerecht wird“, so Hagemeier.

Zugang zu Forschungsdaten ermöglichen
Der Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung soll laut Koalitionsvertrag mit einem Forschungsdatengesetz umfassend verbessert und vereinfacht werden. Wie die Eurocom herausstellt, setzt die Entwicklung innovativer Hilfsmittel den verantwortungsvollen Zugriff auf Forschungs- und Gesundheitsdaten voraus. Damit auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen diese Möglichkeit genutzt werden kann, fordert die Eurocom, ein eigenständiges Antragsrecht herstellender Unternehmen  gegenüber dem Forschungsdatenzentrum zu verankern.

Regionale Wirtschaftskraft des Mittelstands im internationalen Wettbewerb stärken
Die Eurocom begrüßt den wirtschaftspolitischen Ansatz des Koalitionsvertrags, auf zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand zu setzen und die Beantragung von Förderprogrammen und Investitionszuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen zu vereinfachen. Dass die Ampelkoalition außerdem faire Wettbewerbsbedingungen als unabdingbare Voraussetzung für die Entfaltung der wirtschaftlichen Innovationskräfte benennt und die Stärke des europäischen Binnenmarktes sowie des europäischen Wettbewerbsrechts betont, sei ein weiteres positives Signal des Vertragswerks.

„Die Achtung fairer Wettbewerbsbedingungen sollte allerdings nicht nur im Kontext des europäischen Wertekanons und mit Blick auf die unfairen Wettbewerbspraktiken autoritärer Regime beschränkt sein“, betont Hagemeier, „sondern grundsätzlich auch unfaire Praktiken internationaler Akteure zur Umgehung der seit Mai 2021 gültigen Medical Device Regulation (MDR) einbeziehen. Daher sehen wir als wesentliches politisches Handlungsfeld die schlanke und folgerichtige Anwendung der MDR. Unsere Hersteller investieren viel, um eine MDR-konforme Produktion von Medizinprodukten – und damit hohe Patientensicherheit – zu gewährleisten. Dass gleichzeitig außerhalb von Europa ansässige Billiganbieter für nicht CE-zertifizierte Produkte in den Markt drängen, indem sie eine medizinische Zweckbestimmung vorgeben, ohne die hohen regulatorischen Hürden des EU-Marktes zu erfüllen, muss verhindert werden. Für fairen Wettbewerb und mehr Patientensicherheit.“

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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